Werbungskosten für geringfügige Beschäftigung?

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit von Werbungskosten für geringfügige Beschäftigung. Die Grundsituation ist folgende: Mein Mann und ich werden zusammen veranlagt. Er hat einen „normalen“ Job, ich eine geringfügige Beschäftigung.

Als ich diese vor 3 Jahren aufgenommen hab´, hat mir unser zuständiger Finanzbeamte gesagt, die für mich anfallenden Werbungskosten ( Bücher, mein Arbeitszimmer + Computer etc.) könnten nicht berücksichtigt werden, da ich ja keine Steuern zahle.

Jetzt hab´ ich gehört, dass das nicht stimmen soll. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren darf angeblich auch der Partner, der nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, Werbungskosten geltend machen. D.h. wir könnten z.B. das Arbeitszimmer und meinen Rechner mit absetzen, weil ich komplett zuhause arbeite…

Stimmt das, und gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit das für die vergangenen Jahre nachzuholen?

Danke schon mal im Voraus!

Grüsse,
Silke

Hallo!

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse waren bis 03/2003 schlicht steuerfrei, solange es die einzigen Einkünfte waren. Die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängenden Werbungskosten waren daher (zurecht) nicht abziehbar.

Neuerdings sind geringf. Beschäftigungsverhältnisse („Mini-Jobs“) pauschal zu besteuern. Wie dies bereits die Bezeichnung verdeutlich, wird hierbei ein fester Betrag für Steuern und SV vom Arbeitgeber abgeführt. Pauschal besteuerte Einkünfte bleiben in der Einkommensteuererklärung außer Betracht (§40 Abs.3 EStG), sonst wäre die Vereinfachung wieder aufgehoben. Daher können auch hier keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

Ciao!
Nemo

Hallo Nemo!

´Tschuldigung, dass ich mich erst jetzt nochmal melde, aber wir hatten ein paar technische Probleme.

Ich wollte mich aber auf jeden Fall für deine Antwort bedanken. Ich hatte mir ja eigentlich schon gedacht, daß meine Infos nicht richtig waren.

Grüzis,
Silke