Hallo,
ich besitze ein Ferienhaus in Spanien, das ich auch vermiete. Die Mieteinkünfte sind in Spanien nicht steuerpflichtig, da sie bis zu einer Höhe von etwa EUR 7200 durch eine fuer das Haus zu zahlenden Einkommensteuer abgegolten sind.
Nach Auskunft des deutschen Finanzamtes sind die Mieteinkünfte aber in Deutschland zu versteuern, wobei die spanische Steuer abzugsfähig ist.
Das Finanzamt hat es abgelehnt, eine jährliche Reise zur Inspektion und Reparatur, die ich im Zusammenhang mit einem Urlaub gemacht habe, als Werbungskosten anzuerkennen. Kann ich mich dabei auf irgendetwas berufen, um zumindest Teile meiner jährlichen Reisekosten anrechnen zu können?
Peter Weiss