Mindestumfang von Gewerbebetrieb?

Nach welchen Kriterien richtet sich, ob eine Produktions- oder Handelstätigkeit als Gewerbe anzumelden ist? Was gibt es hier für Ausnahmen, wenn etwa nur gelegentlich für andere etwas besorgt und weiterverkauft wird?

Gerald

hi gerald,

wenn produktion und handel vorliegen, wird i.d.R. eine gemischte gewerbeanmeldung gemacht. dort gibt man dann an, in welchem umfang diese tätigkeiten ausgeübt werden. am besten bietet sich an, die umsätze getrennt aufzuzeichnen. auswirkungen hat das m.E. nur bei der kammer und bei der berufsgenossenschaft, der steuer ist das egal.

mfg vom

showbee

wann Anmeldung notwendig?
Die für mich entscheidende Frage ist, in welchem Umfang ich bestimmte Geschäfte betreiben darf, ohne deshalb mich als Gewerbetreibender bei allen möglichen Behörden anmelden zu müssen, was sowohl Berufsgenossenschaft als auch Finanzamt betrifft.

Danke
Gerald

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Im Steuerrecht ist diese Frage nur schwammig geklärt. Dabei wird auf bestimmte Merkmale abgestellt, die erfüllt sein müssen. Ein wichtiger Punkt ist die sog. „Gewinnerzielungsabsicht“. Wenn du also, weil du z.B. als Betriebsangehöriger Einkaufsrabatt bekommst, für Bekannte einkaufst und die Ware OHNE AUFSCHLAG an diese weitergibst, dann fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht, d.h. KEIN Gewerbe (egal wie oft du das machst). Aber auch wenn du einen kleinen Gewinn erzielst, dann muß noch die sog. „NACHHALTIGKEIT“ hinzutreten. Diesen Begriff kann man auch mit STETER WIEDERHOLUNGSABSICHT umschreiben. Ein kleines Beispiel mag dir das erläutern. Wenn du also 1 Einkauf pro JAHR machst, dann dürfte sich daraus noch keine Nachhaltigkeit ergeben. Anders sieht es schon bei 1 oder 2 Einkäufen pro MONAT, erst recht pro WOCHE aus. Hier liegt dann sicher eine Nachhaltigkeit deines Tuns vor, also GEWERBE !! Hier gibt es sicher fliessende Übergänge, aber Vater Staat ist Pleite. Erwarte hier also keine grosszügige Auslegung, wie die Steuerfahndungsaktivität bei EBAY deutlich beweist (Stichwort POWERSELLER). Verkloppe also z.B. deinen Trödel besser 1x pro Jahr in einem Aufwasch bei EBAY, als mehrmals im Monat Auktionen laufen zu lassen. Vorsicht ist hier vor allem bei offensichtlicher NEUWARE geboten !! Biete also lieber als Gebrauchtware, jedoch in NEUWERTIGEN ERHALTUNGSZUSTAND an.
Zwecks Berufsgenossenschaft gebe ich dir hier einen goldenen Tip: Du kannst bei deiner Gewerbeanmeldung sehr wohl steuern, in welche BG du kommen wirst, hier gibt es gravierende Preisunterschiede !!! Vermeide z.B. in JEDEM FALL DIE VERWALTUNGS-BG !!! Hier bist du z.B. auch als Einzelunternehmer ZWANGSMITGLIED und drückst Unsummen sinnloser Beiträge ab. Dies BG fungiert als Sammelbecken für alle Gewerbe, die nicht eindeutig zuzuordnen sind. Als Händler sehr vorteilhaft ist die GROSSHANDELS UND LAGEREI-BG. Hier bist du als Einzelunternehmer ohne Angestellte KEIN Zwangsmitglied, auch mit Angestellten zahlst du erträgliche Beiträge. z.B. alle V E R S A N D-Händler können in diese vorteilhafte BG eintreten. Formuliere also deine Gewerbeanmeldung z.B. so: Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesonders Versandhandel und Onlinehandel. Diese Gewerbebeschreibung ordnet dich eindeutig der Großhandels-BG zu.
Du sparst so viel Geld und auch Ärger !

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