bei einem Kauf eines Kleintransporters (Zulassung als LKW) wird vom Finanzamt die gesamte MwSt sofort erstattet (gewerblich, klar). Nun soll in den Transporter ein Notsitz rein (dritte Person muß selten doch mal mitfahren) und damit ergibt sich die Möglichkeit der Umschreibung auf PKW (wegen Entlastung Haftpflicht interessant). Wenn nun die Umschreibung erfolgt, muß ich dann die halbe erstattete MwSt ans FA zurückzahlen (da bei Kauf eines PKW ja nur der halbe Satz erstattet wird)?
zu Deiner Frage hab ich keine Antwort, aber die ersparte Haftpflicht wird möglicherweise durch wesentlich erhöhte Steuer aufgefressen - insofern würde die Umschreibung eh unattraktiv werden und die Frage stünde nicht…
Also Steuern beachten, es wird bei PKW nach Hubraum versteuert.
warum soll bei einem voll gewerblich genutzten PKW nicht
genauso die volle Ust angerechnet werden???
Ja, ist klar, jedoch muß ich dann so ein Fahrtenbuch führen zum Nachweis der Nutzung. Ansonsten erfolgt ja die %-Regelung. Und bei meinem Job ist dies absolut irrsinnig viel Arbeit mit dem Buch!
die Umschreibung von LKW auf PKW hat keinerlei Auswirkung auf die Umsatzsteuer, die für das Fahrzeug bei der Anschaffung geleistet wurde.
Was viel wichtiger ist, ist folgender Fakt:
Fahrzeuge, die vor dem 01.04,1999 angeschaft wurden haben die volle Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer, Fahrzeuge, die nach dem 01.04.1999 erworben wurden sind nur noch zu 50 % vorsteuerabzugsfähig.
Allerdings was die wenigsten wissen; dies gilt auch für die damit zusammenhängenden Betriebskosten, wie Benzin, Reparatur-oder Inspektionskosten, Leasingraten und Fahrzeuganmietungen.
Dieser Vorsteuerabzug ist geregelt nach §15 Abs.1 b USTG.
Hierbei entfällt allerdings die Versteuerung der Privatnutzung des PKW. Sollte diese 90 % betragen, ist generell kein Vorsteuerabzug mehr möglich.
Gruß Rolf
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