Kann mir jemand mehr ueber „innergemeinschaftliche Erwaerb“ sagen.
Ich frage es weil meine Freunde aus Italien moechten deren Produkte hier in Deutschland verkaufen (handgescoepfte Papierprodukte). Es ist mir klar das sie eine Netto Rechnung ausstellen sollen, aber wie funkzioniert es weiter mit der Steuer hier in Deutschland. Was muss der jenige (Geschaeftinhaber) machen wenn er die Produkte kauft und dann weiter verkauft?
Und noch mal eine Frage was ist der Unterschied zwischen Umsatz und Steuer, ist das nicht das gleiche???
Vielen Dank
P.S Schreibt so einfach wie moeglich da ich mich als Auslaender mit den ganzen Ausdruecken nicht gut auskenne
Rosita
„Umsatzsteuer“
= „Mehrwertsteuer (MwSt.)“
= 16 % x Netto-Verkaufspreis.
„Innergemeinschaftlicher Erwerb“
= Bezahlung der 16% Umsatzsteuer direkt durch den Geschäftspartner in Deutschland. Dazu ist die „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ (USt-ID bzw. UID) beider Geschäftspartner auf der Rechnung notwendig. Dafür steht auf der Rechnung keine Umsatzsteuer drauf.
Die Steuernummer wird vom Finanzamt zugeteilt, beispielsweise wenn Du ein Gewerbe anmeldest oder eine Steuererklärung abgibst. Du kannst nicht erkennen, ob der Inhaber dieser Steuernummer Unternehmer ist.
Die USt-ID-Nummer wird in Deutschland vom Bundesamt für Finanzen zugeteilt. Jeder Unternehmer kann sich in der EU eine solche USt-ID-Nr zuteilen lassen. Eine deutsche USt-ID-Nr kannst Du erkennen an der Buchstabenfolge „DE“ für Deutschland. Mit der Verwendung einer USt-ID-Nr wird die Unternehmer-Eigenschaft dokumentiert. Da grundsätzlich nur Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb besteuern müssen, soll die Verwendung dieser USt-ID-Nr die Lieferung an einen Unternehmer belegen.
Wer also nicht in andere EU-Länder liefert, braucht keine USt-ID-Nr. Eine Steuernummer braucht er in jedem Fall.
Steuernummer
Hallo Rasalia,
die Ust.-Id.-Nr. ist bei den Innergemeinschaftlichen Geschäften notwendig. Die Steuernummer (das ist die, die der Unternehmer vom deutschen Finanzamt bekommt) ist seit letztem Jahr auf allen Rechnungen anzugeben. Dies ist meines Wissens aber eine Regelung nur für Deutschland und hat mit Innergemeinschaftlichen Lieferungen nichts zu tun.
Gruss Sebastian