Hallo Steuerfüchse,
mein Finanzamt schreibt zu meinen Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen (Freiberufler, EÜR) „Gem. H40, Übernachtungen im Inland ESTR müssen diese einzeln nachgewiesen werden, um berücksichtigt werden zu können. Diese Einzelnachweise wurden von Ihnen bisher noch nicht erbracht.“
Leider kann ich H40 EStR nicht finden, da es in den EStR nur "R"s gibt. Zusätzliche BMF-Schreiben, die nach meiner Erinnerung zu den "R"s als „H“ wie Hinweise exitieren, sind mir leider nicht zugänglich. Wer kann mir den Text bitte zukommen lassen?
Wenn ich nun die Aussage, ich müsse die Übernachtungskosten einzeln nachweisen, akzeptiere, gibt die Mitteilung des Finanzamtes (als Antwort auf meine Steuererklärung) überhaupt keinen Sinn. Ich muß doch nicht nur die Hotelquittungen, sondern ALLE Betriebsausgaben einzeln nachweisen. Dafür sammle ich doch jeden Beleg, führe tausend Listen und die EÜR usw. usw. Außerdem beachte ich die besonderen Aufzeichnungspflichten für Reisekosten, Verpflegungspauschale, km-Pauschale usw. Kann sich jemand erklären, warum genau dieser Satz zu meinen Übernachtungskosten auftaucht? Als Anlage hatte ich auf Dauerwunsch des FA eine Auflistung sämtlicher Reisekosten mit Privat-km, Hotel, Taxi, Flug, Mietwagen, Verpflegungspauschale, Bus Bahn, Parken etc. eingereicht. Und nund diese Frage zu den Hotelkosten?
Bin ratlos,
Norbert