Übernachtungskosten Inland

Hallo Steuerfüchse,

mein Finanzamt schreibt zu meinen Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen (Freiberufler, EÜR) „Gem. H40, Übernachtungen im Inland ESTR müssen diese einzeln nachgewiesen werden, um berücksichtigt werden zu können. Diese Einzelnachweise wurden von Ihnen bisher noch nicht erbracht.“

Leider kann ich H40 EStR nicht finden, da es in den EStR nur "R"s gibt. Zusätzliche BMF-Schreiben, die nach meiner Erinnerung zu den "R"s als „H“ wie Hinweise exitieren, sind mir leider nicht zugänglich. Wer kann mir den Text bitte zukommen lassen?

Wenn ich nun die Aussage, ich müsse die Übernachtungskosten einzeln nachweisen, akzeptiere, gibt die Mitteilung des Finanzamtes (als Antwort auf meine Steuererklärung) überhaupt keinen Sinn. Ich muß doch nicht nur die Hotelquittungen, sondern ALLE Betriebsausgaben einzeln nachweisen. Dafür sammle ich doch jeden Beleg, führe tausend Listen und die EÜR usw. usw. Außerdem beachte ich die besonderen Aufzeichnungspflichten für Reisekosten, Verpflegungspauschale, km-Pauschale usw. Kann sich jemand erklären, warum genau dieser Satz zu meinen Übernachtungskosten auftaucht? Als Anlage hatte ich auf Dauerwunsch des FA eine Auflistung sämtlicher Reisekosten mit Privat-km, Hotel, Taxi, Flug, Mietwagen, Verpflegungspauschale, Bus Bahn, Parken etc. eingereicht. Und nund diese Frage zu den Hotelkosten?

Bin ratlos,
Norbert

mein Finanzamt schreibt zu meinen Übernachtungskosten bei
Geschäftsreisen (Freiberufler, EÜR) „Gem. H40, Übernachtungen
im Inland ESTR müssen diese einzeln nachgewiesen werden, um
berücksichtigt werden zu können. Diese Einzelnachweise wurden
von Ihnen bisher noch nicht erbracht.“

hallo norbert,

also Hinweis 40 zu den EStR hat nix mit reisekosten zu tun *ooohhh*, aber Hinweis 40 zu den LStR ist der gesuchte…

der passus:

„Übernachtungen im Inland
Bei Übernachtungen im Inland müssen die Übernachtungskosten grundsätzlich im einzelnen nachgewiesen werden (→BFH vom 29. 11. 1974 - BStBl 1975 II S. 279). Sie können geschätzt werden, wenn sie dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind (→BFH vom 17. 7. 1980 - BStBl 1981 II S. 14).“

Ich muß doch nicht nur die Hotelquittungen,
sondern ALLE Betriebsausgaben einzeln nachweisen. Dafür sammle
ich doch jeden Beleg, führe tausend Listen und die EÜR usw.
usw.

teile doch dem finanzamt mit, das du alle betriebsausgaben belegweise nachweisen kannst, es aber bisher nicht nötig war sämtliche buchführungsbelege zur gewinnermittlung einzureichen. ein hinweis auf die möglichkeit einer prüfung bei dir, solltest du dir aber genauer überlegen. ggf. reichst du einfach alle übernachtungsbelege ein… wer arbeit will, soll arbeit bekommen!

mfg vom

showbee