Schmerzensgeld - versteuern/absetzen?

Moin moin.

Betrifft Schmerzensgeld
(im vorliegenden Fall: wg. Beleidigung – also rein ideell, kein körperlicher Schaden, für den beim Opfer Kosten entstanden wären)
gezahlt auf Grund außergerichtlichen Vergleichs via Anwälte

a) muß der Empfänger von Schmerzensgeld dieses als Einkünfte in der Steuererklärung angeben?

b) kann der Zahlende dies steuermindernd geltend machen (außergew.Bel., Werbungskosten, was weiss ich) ?

c) kann der Zahlende (beide von ihm gezahlten) Anwaltskosten absetzen ?

Herzl. Dank im voraus. D…

Hi,

diese Frage, entschuldige die persönliche Bemerkung, ist schon etwas seltsam, aber gut…

Betrifft Schmerzensgeld
(im vorliegenden Fall: wg. Beleidigung – also rein ideell,
kein körperlicher Schaden, für den beim Opfer Kosten
entstanden wären)
gezahlt auf Grund außergerichtlichen Vergleichs via Anwälte

a) muß der Empfänger von Schmerzensgeld dieses als Einkünfte
in der Steuererklärung angeben?

Schmerzensgeld ist Schadenersatz für immateriellen Schaden und kein Einkommen -> Nein!

b) kann der Zahlende dies steuermindernd geltend machen
(außergew.Bel., Werbungskosten, was weiss ich) ?

Selbstverständlich nicht. Die Zahlung entstand aufgrund einer rechtswidrigen Handlung - so etwas kann man nicht absetzen.

c) kann der Zahlende (beide von ihm gezahlten) Anwaltskosten
absetzen ?

Aus den gleichen Gründen wie bei b): Nein!

Gruß Stefan