ich möchte das finanzamt an den kosten meiner bürgerlichen arbeitskleidung beteiligen. im allgemeinen soll das finanzamt sehr pingelig sein und kleidung, welche auch privat getragen werden kann nicht anerkennen.
inwiefern habe ich eine reale chanche, wenn folgender sachverhalt vorherrscht.
ich bin angestellter dipl.ing. im bereich landwirtschaft und häufig im außendienst tätig, d.h. ich halte mich auch in ställen auf. selbstverständlich trage ich dort auch arbeitskleidung. wie diese kleidung auszusehen hat, ist nicht festgelegt. die berufsgenossenschaft schreibt lediglich vor, dass die kleidung funktionell sein soll. nur sicherheitsschuhe sind pflicht. in der praxis tragen landwirte entweder overalls, oder einfache billige jeans, t-shirts und pullis.
kann ich die bürgerliche kleidung grosszügig geltend machen wenn ich so argumentiere ( folgendes ist keine lüge, fachlich richtig !!!)
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die im stall getragenen jeans und pullis nehmen den stallgeruch an und werden mit tierischen ausscheidungen verschmutzt. trotz waschen geht nicht alles raus. der geruch bleibt. ich werde mich davor hühten diese kleidung privat zu tragen, sonst würde ja meine wohnung nach stall riechen und in der öffentlichkeit würden sich die menschen die nase zuhalten.
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die berufsgenossenschaft rät, stallkleidung nur im stall zu tragen und ausserhalb der wohnung aufzubewahren. hauptgrund dafür ist die belastung der kleidung mit tierhaaren und amoniak, was allergien auslösen kann.
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das tierseuchengesetz verbietet es, schweineställe mit strassenkleidung zu betreten. seperate stallkleidung ist pflicht! in anderen ställen (kühe und geflüge) besteht dise pflicht nicht, ist aber von der tierhygiene her ratsam.
wenn ich nun mehrere tage hintereinander verschiedene ställe besuche, dann brauche ich auch ordentlich (bürgerliche) arbeitskleidung - ich kann diese ja nicht über nacht waschen und trocknen! *grins*
könnte ich aus dieser argumentation heraus mehrere jenas, pullis und t-shirts und (im winter jacken) geltend machen ???
