Leidiges thema arbeitskleidung

ich möchte das finanzamt an den kosten meiner bürgerlichen arbeitskleidung beteiligen. im allgemeinen soll das finanzamt sehr pingelig sein und kleidung, welche auch privat getragen werden kann nicht anerkennen.
inwiefern habe ich eine reale chanche, wenn folgender sachverhalt vorherrscht.
ich bin angestellter dipl.ing. im bereich landwirtschaft und häufig im außendienst tätig, d.h. ich halte mich auch in ställen auf. selbstverständlich trage ich dort auch arbeitskleidung. wie diese kleidung auszusehen hat, ist nicht festgelegt. die berufsgenossenschaft schreibt lediglich vor, dass die kleidung funktionell sein soll. nur sicherheitsschuhe sind pflicht. in der praxis tragen landwirte entweder overalls, oder einfache billige jeans, t-shirts und pullis.

kann ich die bürgerliche kleidung grosszügig geltend machen wenn ich so argumentiere ( folgendes ist keine lüge, fachlich richtig !!!)

  1. die im stall getragenen jeans und pullis nehmen den stallgeruch an und werden mit tierischen ausscheidungen verschmutzt. trotz waschen geht nicht alles raus. der geruch bleibt. ich werde mich davor hühten diese kleidung privat zu tragen, sonst würde ja meine wohnung nach stall riechen und in der öffentlichkeit würden sich die menschen die nase zuhalten.

  2. die berufsgenossenschaft rät, stallkleidung nur im stall zu tragen und ausserhalb der wohnung aufzubewahren. hauptgrund dafür ist die belastung der kleidung mit tierhaaren und amoniak, was allergien auslösen kann.

  3. das tierseuchengesetz verbietet es, schweineställe mit strassenkleidung zu betreten. seperate stallkleidung ist pflicht! in anderen ställen (kühe und geflüge) besteht dise pflicht nicht, ist aber von der tierhygiene her ratsam.

wenn ich nun mehrere tage hintereinander verschiedene ställe besuche, dann brauche ich auch ordentlich (bürgerliche) arbeitskleidung - ich kann diese ja nicht über nacht waschen und trocknen! *grins*

könnte ich aus dieser argumentation heraus mehrere jenas, pullis und t-shirts und (im winter jacken) geltend machen ???

Hi,

probiers. Mit einer so detaillierten Beschreibung und Begründung müsstest du das Herz des Sachbearbeiters erweichen können :wink:

Ich sehe durchaus die Möglichkeit, dass auch für „bürgerliche“ Kleidung da eine Ausnahme gemacht wird.

Viel Erfolg
Cirwalda

Hallo,

hier wird wahrscheinlich jeder einzelne Sachbearbeiter unterschiedlich entscheiden - ganz nach persönlicher Auffassung und Gemütslage.

Tatsache ist: Du hast keinen Rechtsanspruch darauf, daß diese Kosten anerkannt werden.

Deine Argumentation ist zwar prinzipiell nachvollziehbar - aber wenn man sich mal ansieht, was in heutigen Steuererklärungen an „prinzipiell nachvollziehbaren“ fausdicken Lügen angebracht wird, da kann man als Bearbeiter auch schonmal die Lust am Verstehen verlieren…

Mein Tip wäre: kaufe die Klamotten nicht gerade bei C&A, sondern eher im Fachgeschäft für Berufsbekleidung.
Auch hier gibt es Jeans, Sweatshirts und Oberhemden, aber hier wird man dir auch am ehesten eine Quittung über „eine Arbeitshose, zwei Arbeitshemden, vier Paar Arbeitssocken“ ausstellen…

Btw: warum kaufst Du dir nicht tatsächlich eine „reguläre“ Arbeits- oder Latzhose, vielleicht noch mit Kitteljacke? Diese Klamotten sind üblicherweise tatsächlich deutlich belastbarer und strapazierfähiger als „normale“ Kleidung, und lassen sich oft auch einfacher reinigen.

Schönen Gruß und viel Erfolg,
Robert