kann ich Kosten die mir VOR der Gründung der GmbH (bisher gibt es noch gar kein Unternehmen) entstehen dann bei der GmbH absetzen (Bücher, Fahrtkosten zum Steuerberater, Kosten Steuerberater, PC gekauft etc.)
Speziell zu den Fahrkosten noch eine Frage:
Kann ich für die Fahrt vor Gründung zum STB bei Nutzung des Privatwagens eine Rechnung an die GmbH über 30 Cent je Kilometer stellen? Und wie ist das gleiche nach der Gründung?
kann ich Kosten die mir VOR der Gründung der GmbH (bisher gibt
es noch gar kein Unternehmen) entstehen dann bei der GmbH
absetzen (Bücher, Fahrtkosten zum Steuerberater, Kosten
Steuerberater, PC gekauft etc.)
diese Kosten können natürlich als Vorlaufkosten der Gründung bei geeignetem Nachweis des Bezuges zur Gründung anerkannt werden.
Speziell zu den Fahrkosten noch eine Frage:
Kann ich für die Fahrt vor Gründung zum STB bei Nutzung des
Privatwagens eine Rechnung an die GmbH über 30 Cent je
Kilometer stellen? Und wie ist das gleiche nach der Gründung?
Meist werden diese Vorlaufkosten als Kapitaleinlage mitbewertet. Wenn du dir das Geld in bar auszahlst, nimmst du deiner GmbH natürlich gleich Betriebskapital weg.
in die satzung der gmbh (also den notarvertrag) muss das aufgenommen werden. meist steht ein § „Kosten der Gründung der Gesellschaft bis zu … EUR werden durch die Gesellschaft getragen. Hierzu gehören vorrangig …“!
dann kannst du mit belegen (also für fahrtkosten z.b. aufstellungen über fahrten machen) die du in die gmbh buchführung legst, dir das entsprechende geld aus der kasse nehmen.