Ich frage mich schon seid langem wie das funktioniert, ein
Bekannter hat einen SL 55 AMG im leasing Laufen und setzt
Servus Tim,
meiner Meinung nach geht das, Du musst dem Finanzamt nur nachweisen, dass dieses Auto notwendig ist zur Bewältigung Deiner Arbeit. Ein Freund von mir ist Geschäftsführer einer Unternehmensberatung und betreibt das Selbe mit einem Porsche Carrera 4 als Geschäftswagen… Fahrtenbuch führt er auch nicht.
diese von der Steuer ab?
Wie und was setzt er ab ?
Erkennt ein Finanzamt ein teuren Wagen als Geschäftswagen an
?
So was wie ein Fahrtenbuch hat er nicht, brauch man nicht
zwingend eins ?
(Könnt Ihr mir das an einer Beispielrechnung mit realen Zahlen
verdeutlichen (leasingrate 1000€ mtl. 15.000€ anzahlung 42
Monate Laufzeit))
Erkennt ein Finanzamt ein teuren Wagen als Geschäftswagen an
?
Das Finanzamt erkennt auch einen Polo als Geschäftswagen.
So was wie ein Fahrtenbuch hat er nicht, brauch man nicht
zwingend eins ?
Wenn er nachweisen kann, dass er den Wagen nur geschäftlich braucht, eigentlich nicht. Aber das nachzuweisen ist nicht möglich, deshalb wird das Finanzamt über kurz oder lang einen Nachweis haben wollen. Spätestens bei der nächsten Prüfung.
(Könnt Ihr mir das an einer Beispielrechnung mit realen Zahlen
verdeutlichen (leasingrate 1000€ mtl. 15.000€ anzahlung 42
Monate Laufzeit))
Diese Summen gehen von seinem Gewinn ab, also vertsteuert er weniger.
Grundsätzlich hängt die Frage, ob der Spfl. die Abschreibung bzw. die Kosten für das Fahrzeug in Abzug bringen kann vom Umfang der betrieblichen Nutzung ab.
Dies ist in den allermeisten Fällen der Fall, i.d.R. handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen, d.h. die betriebliche Nutzung überschreitet die 50%-Nutzung.
Das Führen eines Fahrtenbuches ist nicht zwingend notwendig. Wird kein ordenungsgemässes Fahrtenbuch geführt, wird der Privatanteil gewinnerhöhend mit 12% p.a. vom Bruttolistenpreis des Kfz. bewertet.
Das kann bei teuren Fahrzeugen schon ganz schön teuer werden…
Aber, einen AMG-Fahrer, der penibel Fahrtenbuch führt, gibt´s wahrscheinlich genauso wenig, wie einen AMG-Fahrer, der sich um den Spritverbrauch sorgt, oder ?!?
Übrigens: Die Anerkennung der Betriebsausgaben erfährt eine Beschränkung, soweit die Aufwendungen nicht angemessen sind.
Die Rechtsprechung hat einem Porschefahrer bereits den Abzug der Kosten für das Fahrzeug gekappt, weil die Anschaffungskosten von > 100TDM in keinem angemessenen Verhältnis zu den jährlichen Gewinnen der Tätigkeit standen…
Aktenzeichen habe ich jetzt nicht zur Hand und möchte auch nicht suchen…
Ich frage mich schon seid langem wie das funktioniert, ein
Bekannter hat einen SL 55 AMG im leasing Laufen und setzt
Servus Tim,
Vom FA wird, vorausgesetzt die Nachweise stimmen, jedes Kfz, das als Serienfahrzeug gebaut wird, als Firmenwagen anerkannt. Wurde meine ich auch durch Rechtsprechung entschieden.