1%Regelung

Liebe Experten,

könnten Sie mir anhand eines Beispiels einmal aufzeigen, wie ich
die 1% des Bruttolistenpreises ermittele?
Ich habe einmal gehört, daß vor der Errechnung der 1% erst ein bestimmter Betrag abgezogen wird.
Somit dürften bei 35.000 € BLP dann nicht 350,–€ herauskommen.
Oder liege ich falsch und es geht wirklich so simpel.

Und wie ist es mit der Umsatzsteuer. Muß ich den errechneten Anteil der USt unterwerfen?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Gruß
Nicole

Hallo!

Es ist wirklich so einfach: 1% x 12 Monate x 35.000EUR = 4.200 EUR

Wenn die bezahlte Umsatzsteuer voll als Vorsteuer abgezogen wurde, dann muss die Privatnutzung umsatzbesteuert werden. In diesem Fall ist ein Abschlag von 20% auf die 4.200 EUR vorzunehmen, der Wert ist dann die Nettobemessungsgrundlage für die USt:

1% x 12 Monate x 35.000EUR x 80% = 3.360 EUR x 16/100 USt = 537,60 EUR

Buchungssatz:
Privatentnahme: 4.737,60 EUR
an
Erträge Privatnutzung Kfz 16% USt: 3.360,00 EUR
Erträge Privatnutzung Kfz oh. USt: 840,00 EUR
Umsatzsteuer 16%: 537,60 EUR

Fahrten zur Arbeit sind zwar keine Privatfahrten, sondern betrieblich veranlaßt. Da aber auch hier die Entfernungs-Pauschale greift, behilft man sich mit folgender Vereinfachung im Rahmen der 1%-Regelung:

fiktive Ausgaben: 12 Monate x … Entfernungskilometer x 0,03% x (35.000) EUR

  • Entfernungspauschale
    = Rest, zugleich nicht abziehbare Betriebsausgabe

Kann hilfsweise (obwohl nicht astrein) auch über Privatentnahme gebucht werden, aber richtig wäre Umbuchung der Aufwendungen auf das Konto „Nicht abziehbare Betriebsausgaben“

Ciao!
Nemo