Hallo zusammen,
habe durch den Tod meines vor 10 Jahren verstorbenen Vaters den mir zustehenden Freibetrag in Anspruch genommen.
Wenn ich mich nun von meinem Stiefvater adoptieren lassen würde, hätte ich dann im Erbfall noch einmal den Freibetrag, der einem Kind zusteht, zur Verfügung?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
Malu
hi,
eine erwachsenenadoption wird im rahmen der erbschaftsteuer als umgehung gesehen. diese scheinhandlung ist unerheblich bei der festsetzung der erbschaftsteuer.
schlags dir aus dem kopf, wenn du es dennoch machen willst, lasse dich vorher mal von einem steuerberater beraten.
mfg vom
showbee
Hi,
hast Du noch eine andere gute Idee,wie man das Haus, das man im Erbvertrag bereits vermacht bekam,ohne die hohen Erbschaftssteuer,(die ja dann anfallen würde, da nicht blutsverwandt)legal umgehen kann?
Gruß
Malu
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hast Du noch eine andere gute Idee,
… rehi, geh zum steuerberater, das ist die idee! mfg vom showbee …