Hallo, ich bin seit neustem freiberuflich tätig und Umsatzsteuerpflichtig.
Nun stelle ich zum ersten Mal eine Reisekostenabrechung an einen Auftraggeber. Da ich auch einige Kilometer mit meinem eigenen PKW gefahren bin, stelle ich auch Kilometergeld in Rechnung.
Meine Frage nun: muss ich auf die kilometerpauchschale von 0,30 Euro (soviel kann ich abrechnen) auch noch die Mehrwertsteuer rechnen???
meines Wissens stellt die Berechnung von Kilometergeld-Pauschalen eine steuerpflichtige Nebenleistung in der Rechnung dar. Damit dürfte dieses Km-Geld auch USt-pflichtig sein.
Dieselbe Situation wäre doch auch gegeben, wenn Ihr in den normalen Rechnungspreis das Km-Geld schon einkalkuliert hättet.
Meine Frage nun: muss ich auf die kilometerpauchschale von
0,30 Euro (soviel kann ich abrechnen) auch noch die
Mehrwertsteuer rechnen???
rehi,
die antwort im grunde kam ja schon. merksatz: „nebenleistungen teilen umsatzsteuer-lich das schicksal der hauptleistung“. wenn du porto, versandkosten, kilometergelder, übernachtung etc. berechnest, dann auf den nettobetrag und alles mit USt belasten.
im übrigen ist es eine frage der vereinbarung zwischen kunde und auftragnehmer, wieviel pro kilometer angesetzt werden. die 30ct regel gilt in diesem fall nicht. wenn ihr vereinbart, du kommst mit dem ferrari, dann könnt ihr auch 10 EUR / kilometer vereinbaren und abrechnen.
kann mir jemand sagen, wie der Sachlage wäre, wenn ich ohne
Umsatzsteuer arbeiten würde?
hi gizzmo66,
genau so! statt dann auf den rechnungsbetrag die umsatzsteuer drauf zu rechnen, machst du nix. die kleinunternehmerregelung macht ja alles brutto wie netto.
du darfst allerdings keine umsatzsteuer ausweisen. am besten wie schon oft gesagt sogar den hinweis auf die rechnung, das kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.