Antwort von
nach 2 Stunden
hilfreich
Re: Fahrtkosten Steuererklärung
Hallo,
ich will mal versuchen, es zu erläutern:
Grundsätzlich kann nur eine Hin- und Rückfahrt täglich berücksichtigt werden. Fährt ein Arbeitnehmer z.B. mittags nach Hause, um dort eine Mahlzeit einzunehmen, bleibt diese Zwischenheimfahrt steuerlich unberücksichtigt. Ausnahmen von diesem Grund
satz gelten nur in folgenden Fällen:
- Arbeitszeitunterbrechungen über 4 Stunden
Bei solchen gespaltenen Arbeitszeiten ist der Abzug der Aufwendungen für eine weitere Fahrt zulässig.
Bei den Kilometerpauschbeträgen handelt es sich um eine Entfernungspauschale. Sie
gilt nicht für den gefahrenen km, sondern wird auf die einfache Entfernung zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte angewendet.
Seit 1994:
Fahrzeug
Pkw, Kombi 0,70 DM
Motorrad 0,35 DM
Motorroller, Moped, Mofa 0,28 DM
Fahrrad 0,14 DM *)
* = Anstelle der Kilometersätze werden auch die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten anerkannt.
(Keine Rechtsberatung, sondern nur als Hilfestellung unter dem Ausschluss jeglicher haftung gedacht. Es gibt Gründe für diesen hinweis. Danke für das Verständnis).
Gruß
WALTER