Fahrtkosten Steuererklärung

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Mär 2000

Hallo an alle.

Im Softwareprogramm für Einkommensteuer-Erklärungen von Capital steht folgendes : "Generell ist eine Hin- und eine Rückfahrt pro Tag absetzbar. Mehrere Fahrten pro Tag werden ....".

Meine Frage : Einfacher Weg oder doppelter, wie bei Capital beschrieben?


Gruss aus Berlin

N. Albrecht

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Fahrtkosten Steuererklärung

    Hallo,

    ich will mal versuchen, es zu erläutern:

    Grundsätzlich kann nur eine Hin- und Rückfahrt täglich berücksichtigt werden. Fährt ein Arbeitnehmer z.B. mittags nach Hause, um dort eine Mahlzeit einzunehmen, bleibt diese Zwischenheimfahrt steuerlich unberücksichtigt. Ausnahmen von diesem Grund
    satz gelten nur in folgenden Fällen:

    - Arbeitszeitunterbrechungen über 4 Stunden
    Bei solchen gespaltenen Arbeitszeiten ist der Abzug der Aufwendungen für eine weitere Fahrt zulässig.

    Bei den Kilometerpauschbeträgen handelt es sich um eine Entfernungspauschale. Sie
    gilt nicht für den gefahrenen km, sondern wird auf die einfache Entfernung zwischen
    Wohnung und Arbeitsstätte angewendet.

    Seit 1994:
    Fahrzeug
    Pkw, Kombi 0,70 DM
    Motorrad 0,35 DM
    Motorroller, Moped, Mofa 0,28 DM
    Fahrrad 0,14 DM *)
    * = Anstelle der Kilometersätze werden auch die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten anerkannt.

    (Keine Rechtsberatung, sondern nur als Hilfestellung unter dem Ausschluss jeglicher haftung gedacht. Es gibt Gründe für diesen hinweis. Danke für das Verständnis).

    Gruß
    WALTER

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!