Vermietung an nahe Angehörige

Hallo Steuerexperten!
Ich habe zusammen mit meiner Frau eine Eigentumswohnung erworben.Der Kredit für diese Wohnung ist abgezahlt. In der Wohnung wohnt die Mutter meiner Frau Mietfrei.Für die Wohnung wurde 8Jahre die Eigenheimzulage in Anspruch genommen. Nun meine Frage.
Wir wollen nun eine Miete (einvernehmlich)von der Mutter meiner Frau einnehmen.Was ist zu beachten um so wenig wie möglich Steuern ab zu- führen?Was kann man alles steuerlich geltend machen?
Schon einmal ein Danke im Vorraus!!!

hi newby,

da hier zuerst unentgeltlichkeit vorlag um die EHZ zu erlangen und nun günstig vermietet werden soll, stellen sich jedem aussenstehenden die frage:

  1. lag vorher wirklich unentgeltlichkeit vor? ggf. die EHZ zu unrecht erhalten?

  2. oder liegt nun in wirklichkeit immernoch unentgeltlichkeit vor und wird nur eine miete auf dem papier vereinbart um steuern zu sparen?

da man bei der steuererklärung diese fragen unweigerlich zu hören bekommt vom finanzamt, sollte eine umfassende beratung durch einen steuerberater erfolgen. es geht immerhin um 8 jahre eigenheimzulage, die wollen doch nicht aufs spiel gesetzt werden.

also, alle unterlagen geschnappt rund um die wohnung, die letzten steuerbescheide, den EHZ-bescheid, die schwiegermama und dann ab zu einem steuerberater des vertrauens.

mfg vom

showbee

Hallo Newby,

lach nicht - aber ich habe einfach den Steuersachbearbeiter gefragt. Es kann doch eigentlich nichts passieren. Wichtig ist nur, dass das Geld auch tatsächlich überwiesen wird und ein ordentlicher Mietvertrag vorliegt. Ich habe damals auch erfahren, wie niedrig die Miete sein darf.

Ich habe dann bei Jahresausgleich einen Beleg für die Mietzahlungen (Kontoauszug) vorlegen müssen. Inzwischen gibt es Gerichtsurteile darüber, dass selbst das bei Angehörigenvermietung nicht notwendig sei, aber warum sich extra Stress machen?

Steuerlich geltend machen kann man eine Verwaltungspauschale,
alle Nebenkosten, die über euch abgerechnet werden.

Viele Grüße
Utemaus

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Hallo!

Danke für die Antwort! Zu Ihren Annahmen: Die Wohnung ist immer noch mietfrei überlassen, Geld ist bisher keines geflossen.
Die ersten 5 Jahre der Förderung wohnten wir selber in dieser Wohnung.
Zu Punkt 2. Es soll nicht nur auf dem Papier stehen, sondern richtig mit Vertrag und Bezahlung.Daher meine Frage um nichts unnötig zu verschenken.

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