Besteuerung von fondsgebundenen LVs
Von: , Frage gestellt am Do, 14. Aug 2003
Hallo.
Kann mir jemand sagen, wie sich die KeST bei fondsgebundenen Versicherungen berechnet, wenn diese vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt werden?
Fällt dann Kest auf den Wertzuwachs (Guthaben - eingezahlte Beiträge)an, obwohl dies eher ein Kursgewinn ist, als Kapitalerträge?
Schon mal einen Dank vorweg.
Malte
