Besteuerung von fondsgebundenen LVs

Von: , Frage gestellt am Do, 14. Aug 2003

Hallo.

Kann mir jemand sagen, wie sich die KeST bei fondsgebundenen Versicherungen berechnet, wenn diese vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt werden?

Fällt dann Kest auf den Wertzuwachs (Guthaben - eingezahlte Beiträge)an, obwohl dies eher ein Kursgewinn ist, als Kapitalerträge?

Schon mal einen Dank vorweg.

Malte

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 41 Minuten 0 hilfreich
    Re: Besteuerung von fondsgebundenen LVs

    Hallo Malte,

    es werden die Zinserträge versteuert!! Also nicht das eingezahlte Kapital, daher auch Kapitalertragssteuer.

    Aber warum willst du denn eine Fond-LV kündigen. Ist doch völliger quatsch.

    Gruß
    Martin

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Besteuerung von fondsgebundenen LVs

    hi,

    in der regel wird das vom versicherer getrennt ausgewiesen. habe einmal eine abrechnung in der hand gehabt. da stand dann auf der auszahlbescheinigung: kapitalerträge die dem steuerabzug unterliegen, kursgewinne ausserhalb der speku-frist und kursgewinne die von ihnen zu versteuern sind, waren dort getrennt ausgewiesen.

    im endeffekt ist es nur ein fondssparplan mit hohen verwaltungskosten und todesfallschutz gewesen.

    ein anruf beim versicherer sollte genügen.

    mfg vom

    showbee

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