Aufbewahrungsfrist für Belege bei Arbeitnehmer

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Mär 2000

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie lange ich die Belege für Werbungskosten als Arbeitnehmer aufbewahren muß?

Danke!

Gruß
Sabine

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Aufbewahrungsfrist für Belege bei Arbeitnehme

    kann mir jemand sagen, wie lange ich die
    Belege für Werbungskosten als
    Arbeitnehmer aufbewahren muß?
    Ich bin zwar kein Steuerberater aber soweit ich weiss kann man sie als Privatperson (soweit man sie nicht nocht für Garantiezwecke benötigt) vernichten, sobald sie vom Finanzamt zurückkommen.
    Es empfiehlt sich aber sie mindestens solange aufzubewahren, bis der Steuerbescheid rechtskräftig ist.

    Cu Rene

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Aufbewahrungsfrist für Belege bei Arbeitneh

      Danke für die Info. Von anderer Quelle habe ich auch gehört, daß man diese 5 Jahre aufbewahren muß. Was ist nun richig? Sobald ich etwas genaueres weiß, gebe ich Nachricht.

      Gruß
      Sabine [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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