Aufbewahrungsfrist für Belege bei Arbeitnehmer
Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Mär 2000
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie lange ich die Belege für Werbungskosten als Arbeitnehmer aufbewahren muß?
Danke!
Gruß
Sabine
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie lange ich die Belege für Werbungskosten als Arbeitnehmer aufbewahren muß?
Danke!
Gruß
Sabine
kann mir jemand sagen, wie lange ich die
Belege für Werbungskosten als
Arbeitnehmer aufbewahren muß?
Ich bin zwar kein Steuerberater aber soweit ich weiss kann man sie als Privatperson (soweit man sie nicht nocht für Garantiezwecke benötigt) vernichten, sobald sie vom Finanzamt zurückkommen.
Es empfiehlt sich aber sie mindestens solange aufzubewahren, bis der Steuerbescheid rechtskräftig ist.
Cu Rene
Danke für die Info. Von anderer Quelle habe ich auch gehört, daß man diese 5 Jahre aufbewahren muß. Was ist nun richig? Sobald ich etwas genaueres weiß, gebe ich Nachricht.
Gruß
Sabine
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]