Eheähnliche Gemeinschaft: Was absetzen?

Moin!

Meine Partnerin hat keine Einkünfte außer Kindergeld und Unterhalt für ihre Tochter. Ich kann für den betreffenden Zeitraum Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn sie entsprechende schriftliche Versicherungen abgibt. So weit, so gut, aber was sind in diesem Fall Unterhaltsleistungen und wie sind sie nachzuweisen?

  • anteilige (halbe? oder wg. Tochter 2/3?) Miete/Nebenkosten?
  • Lebensmittel?
  • Bekleidung?
  • ihre Krankenkassenbeiträge?
  • „Taschengeld“?
  • ???

Sind Nachweise (für Miete/NK, ihre KK-Beiträge ja kein Problem) erforderlich oder muß sie die Monatssummen einfach bestätigen?

Besten Dank vorab!

Munter bleiben… TRICHTEX

Hallo Gunther,

da deine Lebenspartnerin mit dir zusammen lebt, brauchst du gar nichts nachzuweisen.
Es wird automatisch der Höchstbetrag von € 7.188 unterstellt.

Gruß

Peter

Moin!

Besten Dank für Deine Antwort! Das ist mehr, als ich erwartet habe!

da deine Lebenspartnerin mit dir zusammen lebt, brauchst du
gar nichts nachzuweisen.
Es wird automatisch der Höchstbetrag von € 7.188 unterstellt.

Klasse! Dann muß ich mit meiner Einkommensteuererklärung nur die ihre schriftlichen Versicherungen, daß sie

  • keine Leistungen aus öffentlichen Kassen erhält
  • mit mir in nichteheähnlicher Gemeinschaft lebt

beifügen, ihre Erklärung über ihre Einkünfte und Vermögen und den Höchstbetrag bei den außergewöhnlichen Belastungen eintragen?

Wenn sie ein paar Monate des Jahres Einkünfte hatte, muß sie diese ja in ihrer Erklärung angeben, das Finanzamt rechnet dann den korrekten Betrag ab?

Sind für die Erklärungen und Versicherungen Formblätter erforderlich, oder geht das formlos?

Besten Dank vorab!

Munter bleiben… TRICHTEX

Nicht ganz:

Den Höchstbetrag kannst du nicht eintragen, das macht das Finanzamt.
Der Unterhalt für deine Lebenspartnerin gehört nicht (!) in die Zeilen 116 ff (Andere außergewöhnliche Belastungen), sondern ist in den Zeilen 107 ff der Einkommensteuererklärung einzutragen.
Die Einkünfte deiner Lebenspartnerin werden übrigens von € 7.188 abgezogen, so dass du nur den Differenzbetrag anerkannt bekommst.

Gruß

Peter

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