Moin!
Meine Partnerin hat keine Einkünfte außer Kindergeld und Unterhalt für ihre Tochter. Ich kann für den betreffenden Zeitraum Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn sie entsprechende schriftliche Versicherungen abgibt. So weit, so gut, aber was sind in diesem Fall Unterhaltsleistungen und wie sind sie nachzuweisen?
- anteilige (halbe? oder wg. Tochter 2/3?) Miete/Nebenkosten?
- Lebensmittel?
- Bekleidung?
- ihre Krankenkassenbeiträge?
- „Taschengeld“?
- ???
Sind Nachweise (für Miete/NK, ihre KK-Beiträge ja kein Problem) erforderlich oder muß sie die Monatssummen einfach bestätigen?
Besten Dank vorab!
Munter bleiben… TRICHTEX