bin an einer Stelle in Lichtenstein interessiert, wo bekomme ich informationen hinsichtlich der Versteuerung ? Muß der Erstwohnsitz in Lichtenstein sein und das Eigentum in Deutschland der Zweitwohnsitz ?
Übrigens: Da es mit Liechtensteín kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, musst du im Jahr des Umzugs deine deutschen Einkünfte und deine Einkünfte aus Liechtenstein voll in Deutschland besteuern, egal, ob du in Liechtenstein nochmals Steuern zahlen musst.
Gruß
Peter
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