Dienstreise mit privatem Aufenthalt verbinden

Hallo,

ich habe eine Frage zur Reisekostenabrechnung. Was muss ich beachten, wenn die Dienstreise durch 1 Tag Privataufenthalt unterbrochen wird oder am Ende noch ein paar Tage Privataufenthalt dran gehängt werden.

In diesem konkreten Fall ist mein Chef am Freitag losgefahren und hatte dienstliche Termine. Am Samstag und Sonntag war er privat in dem Ort der Dienstreise, da er vom Montag bis zum nächsten Freitag ein paar Kilometer entfernt wieder dienstliche Termine hat. Am nun folgenden Wochenende bleibt er noch dort, weil’s ja schön ist.

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand verrät, was ich bei der Reisekostenabrechnung bedenken muss.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Barbara

hi,

eine solche vermischung von betrieblichem und privatem führt gem. § 12 EStG, dass keine betriebsausgaben vorliegen. vorsteuerabzug wird dann auch wegfallen.

mache den chef darauf aufmerksam, dass diese ausgaben unter das aufteilungs- und abzugsverbot fallen. eine betriebsprüfung sollte dieses spätestens korrigieren.

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

danke erstmal für die Antwort. Verstehe ich denn richtig, dass ich quasi überhaupt keine Reisekostenabrechnung machen kann, er also alles aus privater Tasche zahlen muss?

Nicht einmal die Hotelkosten etc. für die Tage an denen er nachweislich dienstlich unterwegs war und die km auch nicht anteilig?

Weiß nicht, ob die Info wichtig ist, aber er ist auch GF hier in der Firma.

Danke und Grüße,
Barbara

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hi,

ihr habt doch sicherlich einen steuerberater, oder? frag dort mal nach, wie sowas gehandhabt werden soll. steuerlich abzugsfähig ist eigentlich kein cent der reise. inwieweit der chef dann geld wieder in die firma legt oder die belege gar nicht erst über die buchhaltung gehen, muss der entscheiden. wenn es eine gmbh ist, könnten noch weitere probleme auf euch zukommen…

mfg vom

showbee

Hi Showbee,

gut, das werde ich machen. Ich danke Dir für die Hilfe.

Viele Grüße,
Barbara

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Es gibt ein Urteil des EuGH zu dem Thema:

Auszug aus einem IHK-Artikel dazu:

Wer eine berufliche Reise mit Urlaub kombinierte, musste in der Vergangenheit Ausgaben komplett als privat verbuchen. Dass dieses Aufteilungs- und Abzugsverbot rechtswidrig ist, entschied der EuGH (C-55/98).

D.h. Kosten aufteilen in private und betriebliche Kosten und dann in die Buchhaltung. Wenn sich das Finanzamt querstellt, Verweis auf das Urteil. Weiteres Urteil (selbe Entscheidung) dazu: FG Köln (10 K 6288/96). Davon ist die Revision grade beim BFH anhängig (VI R 94/01).

MfG
Stefan Grund