Doppelte Haushaltsführung?

Hallo Experten,

ich bin mir nicht sicher, ob ich mich im richtigen Board befinde, also bitte seid gnädig.

Mir steht unter Umständen ein beruflich erforderlicher Umzung von München nach Frankfurt ins Haus. Nun die Frage der doppelten Haushaltsführung.

Ich habe in München ein Wohnung gemietet, die ich nicht aufgeben möchte. In dieser Wohnung lebe ich mit meiner Verlobten, die nicht berufstägig ist und von mir mitfinanziert wird.

Immer wenn ich etwas über doppelte Haushaltsführung lese, ist von Ehepartnern die rede, und 2 Jahresfristen, welche unter bestimmten Voraussetzungen nicht gelten etc.

Wer kann mir hier mit Informationen helfen?

Gruss noch aus München
Rudi

Hi,

wenn Dein Lebensmittelpunkt in München bleibt (also z.B. die Verlobte dort wohnt, kannst Du doppelte Haushaltführung geltend machen. Also absetzen der Kosten der Wohnung am Arbeitsort und der (Wochenend-)Fahrtkosten. Die 2-Jahresfrist ist vom Verfassungs(?)gericht gekippt worden und darf nicht mehr angewendet werden, ist also für Dich nicht relevant.

Gruß,
Micha

Die 2-Jahresfrist
ist vom Verfassungs(?)gericht gekippt worden und darf nicht
mehr angewendet werden, ist also für Dich nicht relevant.

hi micha aka „jaku“,

wie es so schön oft im recht heisst: „kommt drauf an“. das BVerfG hat die DHHF nicht für alle berufstätigen und arten von jobs gekippt! die genauen umstände sollte ein steuerberater oder lohnsteuerhilfeverein prüfen…

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,
um die DHHF gings mir nicht, aber die 2-Jahresgrenze ist doch komplett gekippt, oder lieg ich da falsch?

Gruß,
Jaku :wink:

um die DHHF gings mir nicht, aber die 2-Jahresgrenze ist doch
komplett gekippt, oder lieg ich da falsch?

hallo jaku,

die 2 jahresgrenze der doppelten haushaltsführung wurde in 2 beispielen gekippt. kurz gesagt, es geht um kettenabordnungen, welche von vornherein nicht als dauernde abordnung gesehen werden können. (im fall war es ein beamter dessen 2 jahre aufenthalt in xxx immer wieder verlängert wurde und er sich deshalb nicht um umzug gekümmert hatte). und im anderen fall geht es um berufstätige ehegatten (also beide ehel. arbeiten an versch. orten und muessen deswegen zwingend doppelten haushalt führen).

unter den zwei fallgruppen sollte es problemlos sein, die 2 jahresfrist zu kappen.

aber bei einem alleinverdiener oder von vornherein auf dauer angelegter abkommandierung und verlegung des arbeitsplatzes sehe ich nicht so positiv. im ernst: heutzutage muss man mobil bleiben, da kann man nicht wegen einer schönen wohnung und netten kneipen um die ecke an einem ort in der republik kleben bleiben. warum sollte sich der staat bei solchen persönlichen beweggründen an dem doppelten haushalt beteiligen?

grüsse vom

showbee

Urteil dazu?
Hallo Showbee,

die 2 jahresgrenze der doppelten haushaltsführung wurde in 2
beispielen gekippt. kurz gesagt, es geht um kettenabordnungen,
welche von vornherein nicht als dauernde abordnung gesehen
werden können. (im fall war es ein beamter dessen 2 jahre
aufenthalt in xxx immer wieder verlängert wurde und er sich
deshalb nicht um umzug gekümmert hatte). und im anderen fall
geht es um berufstätige ehegatten (also beide ehel. arbeiten
an versch. orten und muessen deswegen zwingend doppelten
haushalt führen).

das Problem haben meine Eltern, das FA hat erstmal nicht anerkannt, wir haben Einspruch eingelegt.

kannst Du mir zu dem vorliegenden Fall das Urteil nennen - oder vielleicht, wenn Du 5 min Zeit hast und es nicht zu viele Umstände macht zuschicken.

danke Dir!
Queedin

hi queedin,

schau mal http://www.bundesverfassungsgericht.de dort dann auf „Entscheidungen“, dort suchst du dir die entscheidung vom 04.12.2002.

Az.: 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00

im notfall schicke ich es dir gerade per mail :wink:

mfg vom

showbee

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