Hallo Steuerexperten!
Im letzten Jahr hat mein damaliger Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. Gemeinsam mit ein paar Kollegen haben wir uns deshalb von einem Anwalt (Arbeitsrecht) beraten lassen. Lassen sich diese Kosten in irgendeiner Form absetzen?
Wenn die Beratung darauf abzielte, nicht bezahlte Löhne einzuklagen, stehen die Kosten dafür im Zusammenhang mit der Absicht Einkünfte aus nichtsselbstständger Arbeit zu erzielen. Sie erfüllen damit m. E. die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug, auch wenn es vergebliche Aufwendungen gewesen sein sollten.