Anwaltskosten bei Insolvenz des Arbeitgebers

Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Aug 2003

Hallo Steuerexperten!
Im letzten Jahr hat mein damaliger Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. Gemeinsam mit ein paar Kollegen haben wir uns deshalb von einem Anwalt (Arbeitsrecht) beraten lassen. Lassen sich diese Kosten in irgendeiner Form absetzen?

Danke für die Hilfe
Paula

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten 0 hilfreich
    Re: Anwaltskosten bei Insolvenz des Arbeitgebers

    Hallo!

    Wenn die Beratung darauf abzielte, nicht bezahlte Löhne einzuklagen, stehen die Kosten dafür im Zusammenhang mit der Absicht Einkünfte aus nichtsselbstständger Arbeit zu erzielen. Sie erfüllen damit m. E. die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug, auch wenn es vergebliche Aufwendungen gewesen sein sollten.

    Ciao!
    Nemo

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