Student als Freelancer

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Aug 2003

Hi zusammen,

vielleicht weiss jemand Rat:

ich bin Freiberufler und möchte gerne einen Studenten beauftragen meine Briefbögen etc. zu gestalten.

Dieser Student hat dieses Jahr allerdings schon 4.560 Euro verdient (auf LSt-Karte) sonst keine Einkünfte/BaföG, ich möchte ihn allerings auf Rechnung engagieren, also auf Basis "einmalige selbständige Erwerbstätigkeit"(ohne Mwst.).

Geht das?
Was müssen wir beachten? (Grenzwerte, was darf er maximal verlangen)
Muß der Student dieses Honorar versteuern? (extra oder mit LSt-Erklärung)

1000 Dank jetzt schon mal!!

Johannes

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Student als Freelancer

    Hi Johannes,

    die Gestaltung von Briefbögen lt. einem Kostenvoranschlag, der mir vorliegt (Kreativagentur) 90 Euro.

    das sollte auskommen mit allen anderen Fragen.

    Ansonsten nimm dir ne Agentur, wenn er mehr verlangt.

    gruss

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Student als Freelancer

      Hi local,

      danke für die prompte antwort, aber meine frage bezog sich nicht so sehr auf briefbögen, sondern vielmehr auf die problematik
      "student mit rechnung, der auch noch auf lohnsteuerkarte arbeitet".
      - was darf der max. im jahr verdienen,
      - muss er für seine freiberufliche tätigkeit eine E-St-Erklärung abgeben wenn er nur einmal für sagen wir 600 Euro arbeitet?

      gruß von johannes [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Student als Freelancer

        Hi Johannes,

        was sagt denn dein StB zum Problem? Der hat doch sicherlich die saubesrte Lösung für Dich und den Studenten parat.

        gruss

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Student als Freelancer

        hi,

        als arbeitnehmer ist der student nix besonderes. wenn der arbeitnehmer nebenbei einkünfte hat, die nicht über die lohnsteuerkarte gehen, muss er eine steuererklärung abgeben, wenn diese nebeneinkünfte über 410,- EUR p.a. liegen.

        die steuerlast ist aber sehr gering bei beträgen zwischen 410 und 820 euro. der student sollte aber mehr auf kindergeld und bafög schauen. für kindergeld sollten bruttogehalt und sonstiges sollten hier nicht über ca. 8200 EUR liegen.

        mfg vom

        showbee

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