Zinsabschlagsteuer auf Mietkaution

Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Aug 2003

Hallo,

Der Vermieter hat die von mir gezahlte Zinsabschlagsteuer auf Mietkautionsparbuch in Rechnung gestellt.
Ich könnte jetzt diese Steuer im Rahmen meiner Steuererklärung geltend machen.
Aber welche Anlage und Zeile der Einkommensteuererklärung sollte ich dafür nutzen?

Vielen Dank
Zac

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zinsabschlagsteuer auf Mietkaution

    Hallo Paolo,

    ich hab ein bischen ein Problem mit dem dargestellten Sachverhalt.

    Bedeutet dies, dass die Steuer auf dem Mietkautionskonto angefallen ist, da es auf den Verkieter lautet?

    Du benötigst in jedem Fall die Anlage KAP zu Steuererklärung.

    Gruß Ivo

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