Obwohl meine Steuererklärungen bis zum Jahre 2002 abgeschlossen sind, möchte das Finanzamt für Steuerstrafsachen nun von mir Unterlagen über Zins-/Kapitalerträge für die Jahre 1992 - 2002. Da ich immer innerhalb der Freibeträge war, habe ich natürlich keine Unterlagen mehr. Die ersten Nachforschungen, die ich bei Banken in Auftrag gab, waren sehr kostenintensiv.
Meine Fragen:
Ist das Finanzamt berechtigt, für so lange zurückliegende Jahre diese Informationen zu fordern?
Gibt es hierzu keine Verjährungs-/Aufbewahrungsfristen?
Werden mir die Kosten der Nachforschungen, die die Banken erhoben, vom Finanzamt erstattet?
Vielen Dank für Ihre Hilfestellung.
Gruß
HP