Kapitalerträge / Steuerstrafsachen

Obwohl meine Steuererklärungen bis zum Jahre 2002 abgeschlossen sind, möchte das Finanzamt für Steuerstrafsachen nun von mir Unterlagen über Zins-/Kapitalerträge für die Jahre 1992 - 2002. Da ich immer innerhalb der Freibeträge war, habe ich natürlich keine Unterlagen mehr. Die ersten Nachforschungen, die ich bei Banken in Auftrag gab, waren sehr kostenintensiv.
Meine Fragen:
Ist das Finanzamt berechtigt, für so lange zurückliegende Jahre diese Informationen zu fordern?
Gibt es hierzu keine Verjährungs-/Aufbewahrungsfristen?
Werden mir die Kosten der Nachforschungen, die die Banken erhoben, vom Finanzamt erstattet?

Vielen Dank für Ihre Hilfestellung.
Gruß
HP

Hallo H.P.,

ja, das Finanzamt ist berechtigt dazu. Es stimmt auch, dass es sehr kosten (bei der Bank übringens personal-)intensiv ist, solche Unterlagen erneut zu erstellen.

Du kannst die Kosten dafür in deiner Steuererklärung geltend machen.

Gruß Ivo