Kapitalerträge / Steuerstrafsachen

Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Aug 2003

Obwohl meine Steuererklärungen bis zum Jahre 2002 abgeschlossen sind, möchte das Finanzamt für Steuerstrafsachen nun von mir Unterlagen über Zins-/Kapitalerträge für die Jahre 1992 - 2002. Da ich immer innerhalb der Freibeträge war, habe ich natürlich keine Unterlagen mehr. Die ersten Nachforschungen, die ich bei Banken in Auftrag gab, waren sehr kostenintensiv.
Meine Fragen:
Ist das Finanzamt berechtigt, für so lange zurückliegende Jahre diese Informationen zu fordern?
Gibt es hierzu keine Verjährungs-/Aufbewahrungsfristen?
Werden mir die Kosten der Nachforschungen, die die Banken erhoben, vom Finanzamt erstattet?

Vielen Dank für Ihre Hilfestellung.
Gruß
HP

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kapitalerträge / Steuerstrafsachen

    Hallo H.P.,

    ja, das Finanzamt ist berechtigt dazu. Es stimmt auch, dass es sehr kosten (bei der Bank übringens personal-)intensiv ist, solche Unterlagen erneut zu erstellen.

    Du kannst die Kosten dafür in deiner Steuererklärung geltend machen.

    Gruß Ivo

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