Steuerberater vs. Kontierer

Hallo,

jetzt geht es einem Klienten mächtig an den Kragen. Er betreibt ein kleines Büro und bietet seinen Kunden eine Datenverarbeitung der Buchführungsunterlagen an.
Im Klartext, er macht ihnen die Buchhaltung.
Die Steuerberaterkammer ist nun auf ihn aufmerksam geworden und bekämpft in regelrecht mit Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Anzeigen bei anderen Behörden (z.B. Finanzamt).
Kennt Ihr solche Fälle? Kann ich dem Klienten in dieser Sache etwas raten?

Gruß,
Francesco

hi,

bestimmt ist nur die werbung falsch. unter http://www.bvbc.de findest du bestimmt tips, welche fehler man vermeidet.

„buchhaltung“ kann man nicht machen, aber „kontierungsbüro“, „büroservice“, „lohnrechnung“ etc…

in den abmahnungen der kammern wird doch bestimmt stehen, was ihm zur last gelegt wird, oder? hat er abschluesse erstellt? hat er potentielle kunden per direktmailing versucht zu werben?

soweit gruss vom

showbee