privates Darlehen-in der UmStvormanmeld.

Von: , Frage gestellt am Sa, 23. Aug 2003

Hallo,

kann mir jmd. veraten, wie es sich mit der Aufführung von privaten Darlehnen in der Einnahme-Ausgabe Rechnung verhält? Angenommen die Verplichtung zur monatlichen Abgabe der UmStvoranmeldung besteht und es wurde ein privates zinsloses Darlehen von einem Freund aufgenommen.
Ist es richtig, dass das Darlehen dann als steuerfreier Umsatz ohne Vorsteuerabzug gebucht wird?!?

Leider habe ich die unangenehme Erfahrung gemacht, dass mein Finanzamt bei steuerfreien Umsätzen, angegeben in der Umsatzsteurvoranmeldung, jedesmal nachträglich einen Nachweis über die angegebenen Beträge haben möchte. Damit habe ich insofern dann ein Problem, da ich die Anmeldung per Elster veranlasse, aber nachträglich dann noch die Belege per Post zuschicken muss.

Gibt es eine Möglichkeit über die Elsterschnittstelle Belege u.oder Ergänzungen zu verschicken, oder steuerfreie Umsätze anders zu buchen, so dass das FA nicht immer nachhakt?!?

Sind ne menge verschachtelte Fragen, aber wäre toll, wenn sich jmd die Mühe macht, mir eine Antwort zu geben.

Besten Dank!!!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: privates Darlehen-in der UmStvormanmeld.

    Hallo,
    ein Darlehen egal, ob von der Bank oder Privat, hat in der Umsatzsteuervoranmeldung nichts zu suchen. Dies ist kein Umsatzsteuerlicher Tatbestand. Buche das Darlehen auf ein Dalehenskonto. Bei SKR 03 Kto 0550 an 1890 Privateinlage.

    Steuerfrei Umsätze erscheinen natürlich in der UStVA. Wenn der Finanzbeamte die Belege sehen möchte dann kann er diese natürlich anfordern. Eine Möglichkeit über Elster die Belege einzureichen ist nicht möglich.
    Hoffe ich konnte helfen.

    Gruß
    Andreas [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: privates Darlehen-in der UmStvormanmeld.

    hi,

    der umsatz (also gegenleistung) im darlehen ist nicht die tilgung sondern die zinsleistung. der darlehensgeber (eine bank) gibt dir doch kein geld, weil es das nominell wieder bekommen will, sondern weil es an dir zinsen verdienen will.

    da ein zinsloses darlehen aufgenommen wurde, ist es gewinnneutral. der darlehensgeber hat keine einnahmen und der darlehensnehmer keine ausgaben.

    der darlehensgeber bucht:

    forderung an geldkonto (bei auszahlung des betrages) und
    geldkonto an forderung (bei tilgungen)


    der darlehensnehmer bucht:

    geldkonto an verbindlichkeit (bei erhalt des darlehens) und
    verbindl. an geldkonto (bei tilgungen)



    mfg vom

    showbee

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