Riestervertrag in Steuerbescheid

Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Aug 2003

Hallo Experten,
ich hoffe, ich bin im richtigen Forum.

Vielleicht kann mir einer von Euch meine Steuerberechnung
in Bezug auf einen Riesterrentenbeitrag erklären.

Ich bin ledig und ohne Kind. Hab für das letzte Jahr (2002) einen
Riestervertrag abgeschlossen und dort im Jahr 2002 525 EUR einbezahlt.

Dies wurde auch bei meinem Steuerbescheid berücksichtigt.
Dort steht nun:
----------------------------------------------
Gesonderte Feststellung nach §10a Abs. 4 EStG
Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge.:
224 EUR

später auf dem Steuerbescheid steht dann:
Altersvorsorgebeiträge : 525 EUR
dazu Altersvorsorgezulage: 38 EUR
Summe: 563 EUR
davon abzugsfähig: -525 EUR
----------------------------------------------

Die 224 EUR von oben finde ich in keiner Berechnung meines Steuerbescheides wieder. Laut Einkommenssteuer Grundtabelle
habe ich einen Steuersatz von 31,05%. Somit würde eine Reduzierung
meiner Steuerlast um 525 EUR doch nur eine Ermässigung um
171,98 EUR ergeben, oder?
525 EUR x 31,05% = 163,01 EUR
Soli : 163,01 EUR x 5,5% = 8,97 EUR
---> Steuerermässigung : 163,01 EUR + 8,97 EUR = 171,98 EUR
Addiert man noch die 38 EUR Zulage
komme ich auch dann nicht auf die 224 EUR.

Mache ich hier einen Gedankenfehler oder ist die Berechnung vom
Finanzamt falsch?

Vielen Danke für Eure Erklärungen,
Artur

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Riestervertrag in Steuerbescheid

    Hallo !

    Ich denke, dass das Unverständnis in der Definition "Steuersatz" begründet ist.

    Dein DURCHSCHNITTLICHER Steuersatz mag zwar bei rund 31 % liegen, für die Frage, ob sich der Abzug Deiner Altersvorsorgeaufwendungen besser rechnet als die Summe der Zuschüsse, muss jedoch der Grenzsteuersatz herangezogen werden. Der Grenzsteuersatz liegt höher als der Durchschnittssteuersatz ( die 31% ), insoweit wird die Berechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit zutreffen. Um dies allerdings zu beurteilen, braucht es im Grunde eine Abschrift Deines Steuerbescheides...


    Grüsse aus dem Norden

    Björn

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