Vollstreckung: Einspruch? Ummeldung?
Von: , Frage gestellt am Di, 26. Aug 2003
Das Finanzamt versucht, eine alte Steuerschuld von mir zu vollstrecken. Anträge auf Ratenzahlung und Aussetzung der Vollstreckung wurden trotz umfangreicher und plausibler Begründung abgelehnt. Die zuständige Sachbearbeiterin fordert immer neue Erklärungen und Nachweise, schnüffelt mir hinterher (z.B. Anfrage bei meinem Vermieter, von welchem Konto er Mietzahlungen erhält) und fordert eine "angemessene" Teilzahlung, ohne zu spezifizieren, was sie als "angemessen" erachtet (nachdem mein Ratenzahlungsvorschlag als "nicht angemessen" abgelehnt wurde). Obwohl ich bereitwillig alles offengelegt habe, was offenzulegen ist, hört sie nicht auf, mich zu traktieren. Dabei scheint es unerheblich zu sein, dass die Durchsetzung der Vollstreckung tatsächlich meinen wirtschaftlichen Ruin bedeutet. Zunehmend gewinne ich den Eindruck, dass die zuständige Sachbearbeiterin einfach Spaß an ihrer Macht hat.
Welche Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren oder den Vorgang auf einen anderen Schreibtisch zu bekommen? Habe ich z.B. eine Einspruchsmöglichkeit wegen der seit Wochen andauernden fehlenden Rechtssicherheit? Würde durch Ummeldung in einen anderen Stadtbezirk der Vorgang zum dann zuständigen Finanzamt wechseln oder bliebe er beim alten?
Da die Situation für mich tatsächlich existentiell bedrohlich ist, bin ich für jeden Rat dankbar.
Leon Becker
