Vollstreckung: Einspruch? Ummeldung?

Das Finanzamt versucht, eine alte Steuerschuld von mir zu vollstrecken. Anträge auf Ratenzahlung und Aussetzung der Vollstreckung wurden trotz umfangreicher und plausibler Begründung abgelehnt. Die zuständige Sachbearbeiterin fordert immer neue Erklärungen und Nachweise, schnüffelt mir hinterher (z.B. Anfrage bei meinem Vermieter, von welchem Konto er Mietzahlungen erhält) und fordert eine „angemessene“ Teilzahlung, ohne zu spezifizieren, was sie als „angemessen“ erachtet (nachdem mein Ratenzahlungsvorschlag als „nicht angemessen“ abgelehnt wurde). Obwohl ich bereitwillig alles offengelegt habe, was offenzulegen ist, hört sie nicht auf, mich zu traktieren. Dabei scheint es unerheblich zu sein, dass die Durchsetzung der Vollstreckung tatsächlich meinen wirtschaftlichen Ruin bedeutet. Zunehmend gewinne ich den Eindruck, dass die zuständige Sachbearbeiterin einfach Spaß an ihrer Macht hat.

Welche Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren oder den Vorgang auf einen anderen Schreibtisch zu bekommen? Habe ich z.B. eine Einspruchsmöglichkeit wegen der seit Wochen andauernden fehlenden Rechtssicherheit? Würde durch Ummeldung in einen anderen Stadtbezirk der Vorgang zum dann zuständigen Finanzamt wechseln oder bliebe er beim alten?

Da die Situation für mich tatsächlich existentiell bedrohlich ist, bin ich für jeden Rat dankbar.

Leon Becker

Hallo Leon,

Nach Deinem Vortrag ist wohl Fakt, das das FA berechtigtes Interesse daran hat von Dir geschuldete Steuergelder zu bekommen. Du warst also mal in der Lage diese zu bezahlen und hast es aber nicht oder nur teilweise erledigt. Nun kommt die volle Allmacht des Staates und möchte nun das haben, was ihm zusteht. Ich möchte dies auch nicht weiter bewerten. Zahle unaufgefordert immer das, was Du in der Lage bist auf diese Schuld zu zahlen. Denn es kommen zu dieser Schuld seitens des FA noch 10 % Verzugszinsen grundsätzlich hinzu. Wegziehen in einem anderen Stadtteil hat kein Zweck, die Finanzämter innerhalb Deutschlands holen sich durch Amtshilfe von einem anderen FA immer ihr Geld. Ich bitte Dich inständig freiwillige Zahlungen zu leisten, da das Finanzamt sonst Pfändungen bei Dir durchführen. Davon sind Konten etwaige Arbeitgeber nicht ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall nehmen sie die Eidesstattliche Versicherung ab. ( gilt aber nur intern).
Ein Entkommen gibt es nicht. Dieser Fall ist schon ziemlich verfahren.
Durch wessen Schuld auch immer.

Gruß

Rolf

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hi,

nicht nur wie bereits der vorschreiber schreibt, freiwillige zahlungen sind angesagt. auch solltest du um wieviel schulden es auch immer geht, versuchen bei der bank einen kredit zu bekommen. erst wenn man alle kreditlinien und möglichkeiten ausgeschöpft hat, stellt sich das finanzamt als darlehensgeber dar, indem es stundet und dir 6% (SECHS) p.a. abnimmt.

auch musst du vor vollstreckungsaufschub darlegen, dass du auhc keine freunde und bekannten hast, die dir geld leihen können. am besten wäre es, du legts alle deine monatlichen einnahmen offen, erklärst alle deine monatlichen zwingenden ausgaben und den restbetrag geht ans finanzamt. solche sachen wie motorrad in der garage, lebensversicherung oder sparbuch oder fondssparplan kannst du gleich abgeben!

wenn du allerdings nix machst, ist es das doppelte, nämlich 1% PRO MONAT, also 12% p.a.!

so long. wenn du dich aber ungerecht behandelt fühlst, solltest du alle unterlagen zusammennehmen und einen steuerberater konsultieren.

mfg vom

showbee