Hallo,
hat schon mal jemand versucht die (anteiligen) Telefon-/Internetgebühren als Teil der Transaktionskosten bei privaten Veräußerungsgeschäften (vulgo Spekulationsgeschäften) geltend zu machen?
Wie weißt man die ohne Einzelgesprächsnachweis nach?
hat schon mal jemand versucht die
(anteiligen) Telefon-/Internetgebühren
als Teil der Transaktionskosten bei
privaten Veräußerungsgeschäften (vulgo
Spekulationsgeschäften) geltend zu
machen?
Nein (zumindest meinereiner nicht) würde mich aber auch interessieren.
Wie weißt man die ohne
Einzelgesprächsnachweis nach?
Eventl. die Schätzung die auch bei Arbeitern greift: 20% bei Rechnungen bis 130 DM zzgl. 40% der über 130 - 230 DM liegenden Gebühr ab 230 DM voll.