Firmenwagen und Benzinkosten

Von: , Frage gestellt am Di, 26. Aug 2003

Hallo,

ich habe vor zwei Wochen ein Nebengewerbe angemeldet.
Wir haben in der Familie zwei PKW, meine Frau und ich.

Das ältere Fahrzeug (10J.) würde ich vollständig dem Unternehmen zuordnen, also nicht priv. nutzen.
1. Könnte ich den PKW für ca. 2.000 EUR als Privateinlage in das Unternehmen einbringen? Was wäre dann mit der Vorsteuer?
2. Kann ich dann alle Kosten, die mit der Unterhaltung verbunden sind, wie Benzin und Reparaturen zu 100% als Betriebsausgaben ansetzen und die Vorsteuer abziehen?
Erkennt das das Finanzamt an, oder muß da auch ein Fahrtenbuch geführt werden?

Danke

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Firmenwagen und Benzinkosten

    Hi, Hallo,

    ich habe vor zwei Wochen ein Nebengewerbe angemeldet.
    Wir haben in der Familie zwei PKW, meine Frau und ich.

    Das ältere Fahrzeug (10J.) würde ich vollständig dem
    Unternehmen zuordnen, also nicht priv. nutzen.
    1. Könnte ich den PKW für ca. 2.000 EUR als Privateinlage in
    Grundsätzlich ist der Pkw mit dem Teilwert anzusetzen. Dies ist der Wert, den ein fremder Dritter (Erwerber) auf dem freien Markt für diesen erzielen würde. Sollten der Pkw 2000€ Wert sein, so ist er mit diesem Wert ins Betriebsvermögen von Privat einzulegen. das Unternehmen einbringen? Was wäre dann mit der Vorsteuer?
    Vorsteuer fällt beim Einbrigen keine an, da dieser Wagen aus dem Privatvermögen dem Unternehmen zufließt.
    Als Kosten können Sie nur die jährliche Abschreibubng des Pkw geltend machen. 2. Kann ich dann alle Kosten, die mit der Unterhaltung
    verbunden sind, wie Benzin und Reparaturen zu 100% als
    Betriebsausgaben ansetzen und die Vorsteuer abziehen?
    Da es sich um einen gebrauchten Pkw handelt können Sie für alle anfallenden Kosten, die diesen Pkw betreffen die volle Vorsteuer geltend machen. Kosten sind Benzin, Parken, Reparaturen, Wäsche etc. Erkennt das das Finanzamt an, oder muß da auch ein Fahrtenbuch
    geführt werden?
    In der Regel kommen Sie leider nicht um das Führen eines Fahrtenbuchs herum. Einfach die Aussage, wir haben schließlich 2 Pkw, den einen für Privat, den anderen für das Unternehmen, erkennt das Finanzamt nicht an. Sollten Sie durch ein Fahrtenbuch nachweisen, dass Sie den Pkw zu über 90% betrieblich nutzen, entfällt hier ein Privatanteil. Wie weisen Sie sonst nach, dass Sie die Fahrt von Ihrem Unternehmen nach Hause nicht mit diesem Pkw zurücklegen? Ohne Fahrtenbuch glaubt Ihnen dies kein Finanzamt. Ansonsten müssten Sie leider auch noch die Privatnutzung als Eigenverbrauch der Umsatzsteuer unterwerfen und diesen als Gewinn bei der Einkommensteuer Ihrem Unternehmen zurechnen. Bei einem gebrauchten Pkw mit Teilwert 2000,00€ würde trotzdem bei Pauschalberechnung der 1% Methode der seinerzeitige Neuwagenbruttolistenpreis dieses Fahrzeuges zu Grunde gelegt. D.h. Sie müssten diesen Geltwerten Vorteil mit 12% jährlich vom Brutolistenpreis verteuern, hinzu kommen noch 0,03% x Km (Entf. Wohnug-Betrieb) vom Bruttolistenpreis hinzu
    Wie gesagt, durch Fahrtenbuch können Sie hier günstiger wegkommen.
    Danke

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Firmenwagen und Benzinkosten

      Das ältere Fahrzeug (10J.) würde ich vollständig dem
      Unternehmen zuordnen, also nicht priv. nutzen.
      1. Könnte ich den PKW für ca. 2.000 EUR als Privateinlage in
      das Unternehmen einbringen?
      Grundsätzlich ist der Pkw mit dem Teilwert anzusetzen. Dies
      ist der Wert, den ein fremder Dritter (Erwerber) auf dem
      freien Markt für diesen erzielen würde. Sollten der Pkw 2000€
      Wert sein, so ist er mit diesem Wert ins Betriebsvermögen von
      Privat einzulegen.
      Frage dazu:
      Über welchen Zeitraum kann ich die 2000€ dann abschreiben?
      Und wieviel noch in diesem Jahr?

      Danke

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Firmenwagen und Benzinkosten

        Das ältere Fahrzeug (10J.) würde ich vollständig dem
        Unternehmen zuordnen, also nicht priv. nutzen.
        1. Könnte ich den PKW für ca. 2.000 EUR als Privateinlage in
        das Unternehmen einbringen?
        Grundsätzlich ist der Pkw mit dem Teilwert anzusetzen. Dies
        ist der Wert, den ein fremder Dritter (Erwerber) auf dem
        freien Markt für diesen erzielen würde. Sollten der Pkw 2000€
        Wert sein, so ist er mit diesem Wert ins Betriebsvermögen von
        Privat einzulegen.
        Frage dazu:
        Über welchen Zeitraum kann ich die 2000€ dann
        abschreiben?
        Und wieviel noch in diesem Jahr?

        Hi Ralph,
        Überlege mal wie hoch Dein Gewinn dieses Jahr noch sein wird. Sollte er hoch ausfallen, dann würde ich versuchen den Wagen über 2 Jahre abzuschreiben, sonst über 3. Das Finanzamt wird hier wohl keinen Einwand erheben.

        Bei 2 Jahren kannst Du in diesem Jahr noch 500€ als Abschreibung geltend machen. (Anschaffung in der 2. Jahreshälfte)
        Abschreibung 2003=500,00€
        2004 = 1000,00€
        2005 = 500,00€

        Gruß
        Andreas

  2. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Firmenwagen und Benzinkosten

    Das ältere Fahrzeug (10J.) würde ich vollständig dem
    Unternehmen zuordnen, also nicht priv. nutzen.
    1. Könnte ich den PKW für ca. 2.000 EUR als Privateinlage in
    das Unternehmen einbringen? Was wäre dann mit der Vorsteuer?
    hi,

    nur eine anmerkung: wenn der alte wagen in den letzten drei jahren gekauft wurde (also schon gebraucht), dann kann er nicht pauschal mit dem teilwert eingelegt werden, die obergrenze ist:

    anschaffungspreis - abschreibungen (im privatvermögen) = fiktiver buchwert. wenn der grösser ist als der teilwert ---> teilwert, ist er kleiner --> buchwert

    wenns vorliegt, können wir mal ein bsp. machen.

    mfg vom
    showbee

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