Re: Firmenwagen und Benzinkosten
Hi,
Hallo,
ich habe vor zwei Wochen ein Nebengewerbe angemeldet.
Wir haben in der Familie zwei PKW, meine Frau und ich.
Das ältere Fahrzeug (10J.) würde ich vollständig dem
Unternehmen zuordnen, also nicht priv. nutzen.
1. Könnte ich den PKW für ca. 2.000 EUR als Privateinlage in
Grundsätzlich ist der Pkw mit dem Teilwert anzusetzen. Dies ist der Wert, den ein fremder Dritter (Erwerber) auf dem freien Markt für diesen erzielen würde. Sollten der Pkw 2000€ Wert sein, so ist er mit diesem Wert ins Betriebsvermögen von Privat einzulegen.
das Unternehmen einbringen? Was wäre dann mit der Vorsteuer?
Vorsteuer fällt beim Einbrigen keine an, da dieser Wagen aus dem Privatvermögen dem Unternehmen zufließt.
Als Kosten können Sie nur die jährliche Abschreibubng des Pkw geltend machen.
2. Kann ich dann alle Kosten, die mit der Unterhaltung
verbunden sind, wie Benzin und Reparaturen zu 100% als
Betriebsausgaben ansetzen und die Vorsteuer abziehen?
Da es sich um einen gebrauchten Pkw handelt können Sie für alle anfallenden Kosten, die diesen Pkw betreffen die volle Vorsteuer geltend machen. Kosten sind Benzin, Parken, Reparaturen, Wäsche etc.
Erkennt das das Finanzamt an, oder muß da auch ein Fahrtenbuch
geführt werden?
In der Regel kommen Sie leider nicht um das Führen eines Fahrtenbuchs herum. Einfach die Aussage, wir haben schließlich 2 Pkw, den einen für Privat, den anderen für das Unternehmen, erkennt das Finanzamt nicht an. Sollten Sie durch ein Fahrtenbuch nachweisen, dass Sie den Pkw zu über 90% betrieblich nutzen, entfällt hier ein Privatanteil. Wie weisen Sie sonst nach, dass Sie die Fahrt von Ihrem Unternehmen nach Hause nicht mit diesem Pkw zurücklegen? Ohne Fahrtenbuch glaubt Ihnen dies kein Finanzamt. Ansonsten müssten Sie leider auch noch die Privatnutzung als Eigenverbrauch der Umsatzsteuer unterwerfen und diesen als Gewinn bei der Einkommensteuer Ihrem Unternehmen zurechnen. Bei einem gebrauchten Pkw mit Teilwert 2000,00€ würde trotzdem bei Pauschalberechnung der 1% Methode der seinerzeitige Neuwagenbruttolistenpreis dieses Fahrzeuges zu Grunde gelegt. D.h. Sie müssten diesen Geltwerten Vorteil mit 12% jährlich vom Brutolistenpreis verteuern, hinzu kommen noch 0,03% x Km (Entf. Wohnug-Betrieb) vom Bruttolistenpreis hinzu
Wie gesagt, durch Fahrtenbuch können Sie hier günstiger wegkommen.
Danke