Vorsorgepauschale

Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Aug 2003

Hallo zusammen,

wir hatten gestern eine Diskussion im Kollegenkreis und sind dabei aber auf keinen grünen Zweig gekommen.

Daher mal eine Frage in die Runde:

Lohnt es sich für einen "normalen" Arbeitnehmer, Versicherungen (Lebens-, Krankenzusatz- usw.) in der Steuererklärung überhaupt anzugeben? Normalerweise sind doch die Freibeträge durch den AN-Anteil an den SV-Beiträgen schon ausgeschöpft oder sehe ich das falsch? Gibt es da eine Art Obergrenze des AN-Anteils, bis zu der sich das noch lohnt?

Konkreter, macht es Sinn für einen verheirateten AN, Frau nicht beruftstätig, mit einem AN-Anteil von etwas über €6000.- Versicherungen anzugeben? Ich war der Ansicht, lohnt sich nicht. Liege ich da richtig (sonst geht der nächste Kantinenbesuch auf meine Rechnung ...)?

Danke und Gruß abi

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vorsorgepauschale

    Hallo abi,

    deine Ansicht ist völlig richtig.
    Bei einem Ehepaar, wo die Frau nicht berufstätig ist,liegt der Höchstbetrag bei 4002 €.
    Mehr gibt's nicht, egal wie hoch die tatsächlichen Versicherungsbeträge sind.
    Ausnahme: der Mann ist Geschäftsführer einer GmbH, da läuft zur Zeit ein Verfahren bei den obersten Gerichten.

    Gruß

    Peter

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vorsorgepauschale

    hi,

    wie bereits gesagt, der max.abzug ist schnell erreicht. der vorwegabzug wird um 16% des bruttoarbeitslohnes (SV-pflichtigen) gekürzt. bei einem vorwegabzug von 6136 EUR (für eheleute) ist der voll weggekürzt, wenn das bruttogehalt zusammen mehr als 38.350 EUR beträgt.

    für beträge ab dort und darüber hinaus reicht der AN-SV meist aus (ca. 20% sind mehr als 7600 EUR) da über 4002.

    für beträge bis 38.350 EUR kann es sinnvoll sein. bei bruttogehalt unter 20.000 EUR ist der AN-SV meist unter dem höchstbetrag, hier lohnt sich das "versicherungen-sammeln". jedoch ist meistens durch werbungskosten und die bestehenden AN-SV soviel abzug vom bruttogehalt schon vorhanden, das die festgesetzte einkommensteuer null beträgt und alle lohnsteuer zurück an den steuerpflichtigen geht.

    das zum argumentieren.


    mfg vom

    showbee

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