Aktien-Spekusteuer mit Gewerbeverlust verrechnen

Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Aug 2003

Hallo,

die Aktien-Spekulationssteuer wird ja immer noch nicht - wie von Eichel geplant - pauschal mit 7,5% im Halbeinkünfteverfahren berechnet sondern wie bisher an die Einkommenssteuer mit dem Grundfreibetrag von 7235 Euro berechnet.

Meine Frage:

Angenommen man kommt mit den Aktiengewinnen + Gewerbegewinnen über diese 7235 Euro, kann man durch geziele Anschaffungen/Mehrkosten im Gewerbebetrieb dies unter die 7235 Euro drücken, d.h. ist es möglich Aktiengewinne + Gewerbeeinkommen in einen Topf zu werfen um die Einkommenssteuer zu berechnen?

3 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      nach gut, doch noch ein Text...

      ... dein letztes Posting läßt einen sehr geringen Überschuss aus dem Gewerbe erkennen. Könnte sein, dass durch größere Investitionen die Problematik "Liebhaberei" entsteht, dass also das bisherige Gewerbe plötzlich zum Privatvergnügen umqualifiziert wird. Derartige Verluste wären dann steuerlich irrelevant, könnten also nicht verrechnet werden.

      Ciao!
      Nemo

      • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
        Re: und dazu

        Bei diesen Sachverhalt sollte man (allerdings im voraus) prüfen ob man nicht die Wertpapiergeschäfte in den Gewerbebetrieb verlagert, dann hat man nur Gewerbeertrag und das Thema „Liebhaberei“ kommt nicht auf.

        Mfg
        H-J

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