Hallo,
bin geschieden und wiederverheiratet. Von Ex habe ich ein Kind. Nun wollte ich 0,5 Freibetrag auf meiner LStkarte (Klasse 4) eintragen lassen. Die Beamtin sagt, aber auch meine aktuelle Ehefrau ihre LStKarte vorlegen muss, damit sie auch Eintrag von 0,5 bekommt. Rechnerisch waeren dann 3x0,5!! Stimmt das? Muss ich auf jeden Fall machen oder kann meine aktuelle Ehefrau drauf verzichten.
Die Beamtin meint damit, dass Deine EX- Frau derzeit 1,0 Kind auf ihrer Lohnst.karte hat, dieses jedoch auf 0,5 reduziert werden muß, wenn Du das „halbe Kind“ auf Deiner Lohnst.karte mit 0,5 eintragen läßt.
Deine jetzige Frau hat in dieser Angelegenhiet doch nichts mit dem Kind aus 1. Ehe zu tun, was den Freibetrag betriff.
Gruss …Melanie…
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Hallo Melanie,
Danke fuer die Antwort. Leider doch nicht. Das war naehmlich auch meine Ueberraschung. Beamtin meinte, dass wir als Ehepaar beide Lst-Karte Klasse vier haben und deshlab 0,5 bei beiden stehen muss. Meine Ex hat sowieso St.-Klasse 2 und Beamtin wollte von ihr nichts wissen. Die Steuerkarte von Ex kann ich auch nicht vorlgen; im uebrigen glaube ich , dass ihr auch 1,0 nicht zusteht (zumindest habe ich nie bewilligt!)
Gruss
emil
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die zuständige Finanzbeamtin hat (natürlich) Recht.
Wenn beide Ehegatten Lohnsteuerklasse IV haben, wird bei beiden (!) der richtige Kinderfreibetrag eingetragen.
Warum ?
Bei Steuerklasse zahlt jeder Ehegatte die „richtige“ Lohn- und damit Einkommensteuer und in der Einkommensteuererklärung der Ehegatten auch ein halbes Kind zu berücksichtigen ist, hier eben das des Ehemannes.
Anders wäre es bei Steuerklasse III / V.
Bei Steuerklasse III des Ehemannes würde hier das Kind eingetragen werden,bei der Ehefrau gar nichts.
In der Hoffnung, das verständlich erklärt zu haben
Ergänzung
Die Steuererklärung der Ex-Frau und auch deren Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte spielen dabei überhaupt keine Rolle, da sie steuerlich mit dem Vater nichts mehr zu tun hat (ich weiß, man könnte das Kind auch völlig auf einen Elternteil übertragen, ist hier aber nicht gefragt).
Sie ist damit ein völlig anderer Fall, der getrennt zu betrachten ist.