Eigenanteil der Telefonrechnung???

Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Aug 2003

Hallo Experten ,
ich bin Freiberufler und mache gerade meine G+V für 2002.
Meine Frage ist: Wie hoch kann ich ohne einen Nachweis erbringen zu müssen, die Telefonrechnungen (fest und mobil) absetzten (in Prozent)?

Zum anderen: kann ich von bilanzieren zu einer Einnahmen-Überschußabrechnung wechseln. Wenn ja, wie mache ich es dem Fi-amt klar?

lg bö

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Eigenanteil der Telefonrechnung???

    hi börnie,

    telefonrechnung musst du gut schätzen. es empfiehlt sich einige einzelgesprächsnachweise auseinanderzunehmen und den prozentsatz anzuwenden. in der regel wird ein privatanteil von 20-30% anerkannt.

    änderung der gewinnermittlungsart ist möglich. gründe müssen genannt werden (bsp. bilanzierung wurde vom geldgeilen steuerberater aufgeschwatzt) und dann muss beim übergang darauf geachtet werden, das jeder vorgang mit gewinnauswirkung auch erfasst wird und sich auswirkt. also bei übergang detaillierte aufzeichnungen erstellen udn aufbewahren.

    der wechsel darf aber nicht willkürlich erfolgen.

    mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Eigenanteil der Telefonrechnung???

      Hallo showbee,
      Danke für deine xxl Antwort.

      Mit der Telefonrechnung hast du mir ganz schön weitergeholfen.

      Mit der Bilanzierung werde ich noch mal das Fi-Amt anfragen. Ob ich mit einer formlosen schriftlichen Begründung einen Wechsel vornehmen kann.

      So long

      börnie

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