1% Regelung bei Einahme/Überschussrechnung
Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Aug 2003
Hallo Jura Experten,
Das FA will nach Prüfung meinen privat genutzten Geschäftswagen
von der 1 % Regelung ausschliessen.
Es soll ein BFH Urteil geben, dass E/Ü-rechnungstellende mit bilanzierenden
Kaufleuten diesbezüglich gleichstellt.
Im Voraus D A N K E
Rainer Hutschenreuter
