Hallo Rainer,
eine Differenzierung zwischen EÜR-ler und Bilanzierenden gibt es beim PKW im Betriebsvermögen durchaus.
Die Aktivierung als notwendiges Betriebsvermögen ist beim Bilanzierenden bereits ab 10%iger betrieblicher Nutzung möglich (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen). Der EÜR-ler kann den PKW erst ab 50%iger betrieblicher Nutzung dem Betriebsvermögen zuordnen. Ich vermute auch wie Showbee, daß es um diese Fragestellung geht.
Ein BFH-Urteil zu dieser Unterscheidung bzw. Gleichstellung kenne ich nicht.
Wenn Deine betriebliche Nutzung unter 50% der Jahresfahrleistung liegen sollte, ist also eine Bilanzierung, Kostenerfassung, Abschreibung und 1%-Methode für die Privatnutzung nicht möglich. Dir bleibt dann nichts anderes übrig, als die betrieblich zurückgelegten Kilometer in einer Liste zu erfassen, und die gesamten Kilometer mit 0,30 € multipliziert, vom Gewinn abzusetzen.
Wenn das nicht von Dir gewünscht ist, bleibt nur die Möglichkeit von der EÜ-Rechnung auf Bilanzierung zu wechseln.
Viele Grüße von
Manfred Schulz
www.ms-beratungs-gmbh.de