EÜR Firmenwagen

Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Aug 2003

Meines Wissens nach gibt es ein BFH Urteil, in dem ein EÜ stellender
einem bilanzierendem Kaufmann gegenüber in der Behandlung bezüglich eines privat genutzten Firmenwagens nicht schlechter gestellt werden darf.
Wer kennt dieses Urteil?

Danke


Rainer H.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: EÜR Firmenwagen

    hallo rainer,

    das ist ein bischen mau. aber: wo und wie wirst du denn als EÜR ersteller dem bilanzierer benachteiligt? da komm ich nicht mit. vielleicht solltest du deinen sachverhalt mal ausführlicher darstellen, damit hier klar wird, was mit dem auto war, wie du es behandelt hast, was das finanzamt anders machen will. ansonsten kann man dir beim besten willen nicht helfen.

    gruss soweit vom

    showbee

  2. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: EÜR Firmenwagen

    Hallo Rainer,

    eine Differenzierung zwischen EÜR-ler und Bilanzierenden gibt es beim PKW im Betriebsvermögen durchaus.

    Die Aktivierung als notwendiges Betriebsvermögen ist beim Bilanzierenden bereits ab 10%iger betrieblicher Nutzung möglich (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen). Der EÜR-ler kann den PKW erst ab 50%iger betrieblicher Nutzung dem Betriebsvermögen zuordnen. Ich vermute auch wie Showbee, daß es um diese Fragestellung geht.

    Ein BFH-Urteil zu dieser Unterscheidung bzw. Gleichstellung kenne ich nicht.

    Wenn Deine betriebliche Nutzung unter 50% der Jahresfahrleistung liegen sollte, ist also eine Bilanzierung, Kostenerfassung, Abschreibung und 1%-Methode für die Privatnutzung nicht möglich. Dir bleibt dann nichts anderes übrig, als die betrieblich zurückgelegten Kilometer in einer Liste zu erfassen, und die gesamten Kilometer mit 0,30 € multipliziert, vom Gewinn abzusetzen.

    Wenn das nicht von Dir gewünscht ist, bleibt nur die Möglichkeit von der EÜ-Rechnung auf Bilanzierung zu wechseln.

    Viele Grüße von
    Manfred Schulz
    www.ms-beratungs-gmbh.de

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