Gebrauchter Firmen-Pkw mit Privatnutzung

Hallo zusammen,

auch wenn das Thema schon oft da war, so habe ich doch nichts hierzu finden können:

ich bin Freiberufler und habe einen Pkw, mit welchem ich überwiegend geschäftlich unterwegs bin. Es handelt sich zweifellos um einen Geschäftswagen.

Nun überlege ich, den bisherigen Pkw zu verkaufen und dafür einen „schniekeren“ Pkw anzuschaffen. Diesen müsste ich gebraucht kaufen, da er seit einigen Monaten nicht mehr vom Band läuft (ich könnte ihn neu auch nicht bezahlen).

Frage: Was passiert dann steuerlich?

Im Einzelnen:

(a1) kann ich den Nettokaufpreis noch über fünf Jahre abschreiben?

(a2) oder nur noch für den Rest bis zu fünf Jahren ab Erstzulassung?

(a3) oder kann ich mir die Abschreibungsdauer frei aussuchen?

(b1) wie muss ich den geldwerten Vorteil berechnen? Mit 1% vom Netto-Neuwert? Das fände ich nicht fair (außer, der Gesetzgeben möchte damit den Verkauf neuer Pkws hiesiger Produzenten ankurbeln)

(b2) oder mit 1% vom Nettokaufpreis?

(b3) oder anders?

© was kann ich überhaupt steuerlich geltend machen (Barzahlungskauf? Finanzierung? Leasing? andere Konstrukte?)

(d) gibt es Grenzen, bis zu welchem Wert Pkws als Firmenwagen gelten können?

(e) kann es Sinn machen, den Wagen als Privatwagen zu nutzen? Wert des jetzigen Pkw etwa 30T€ (brutto). Kaufpreis des neuen etwa 80 T€ (brutto)

(f) gibt es ein gutes Steuersachenlehrbuch (z.B. auch ein Universitätsskript oder so), damit ich so etwas selbst nachsehen kann und nicht euch bemühen muss?

Vielen Dank schon im Voraus.

Carsten

hi carsten,

und mein jura-prof hat immer gesagt, gliedern aber nicht zergliedern … :wink:

dann mal im einzelnen schön gegliedert:

(a1) kann ich den Nettokaufpreis noch über fünf Jahre
abschreiben?

ja klar, der wagen wird ab anschaffungszeitpunkt abgeschrieben. 5 jahre ist die regelnutzungsdauer.

(a2) oder nur noch für den Rest bis zu fünf Jahren ab
Erstzulassung?

nein, wäre unsinn.

(a3) oder kann ich mir die Abschreibungsdauer frei aussuchen?

siehe (A2), ND idR 5 jahre, nur wenn du nachweislich bsp. p.a. 50.000km fährst und der wagen nach 3 jahren auf den schrott gehört, ist andere ND maßgeblich. längere nutzungsdauern kannst du gerne ansetzen, da freut sich der fiskus.

(b1) wie muss ich den geldwerten Vorteil berechnen? Mit 1% vom
Netto-Neuwert? Das fände ich nicht fair (außer, der
Gesetzgeben möchte damit den Verkauf neuer Pkws hiesiger
Produzenten ankurbeln)

(b2) oder mit 1% vom Nettokaufpreis?

(b3) oder anders?

das meinte ich mit „zergliedern“… die 1% methode geht vom BRUTTOLISTENVERKAUFSPREIS zum zeitpunkt der erstzulassung aus. also als privatanteil werden gewinnerhöhend 12% des BLP gebucht. hinzu kommen 0,03% vom BLP für jeden Monat und jeden Kilometer entfernung zwischen wohnung und arbeit.

ODER:

du schreibst ein fahrtenbuch, du trennst genau zwischen privatfahrten, fahrten wohnung–>arbeit und diensfahrten. der private nutzungsanteil wird genau in% ermittelt und dann gebucht.

bsp. 20.000,- EUR kosten für kfz haben den gewinn gemindert, laut fahrtenbuch hast du 30% eigenanteil. —> 6.000 EUR werden wieder gewinnerhöhend gebucht.

tip: schreibe fürs erste jahr ein fahrtenbuch. nach dem ersten jahr kannst du den betrag berechnen, siehst welche steuerliche ersparnis dir das fahrtenbuch ggü. der 1% methode gebracht hat, vergleichst das mit dem aufwand den du damit hattest und dann ab dem 2. jahr weisst du wie nun zu verfahren ist.

© was kann ich überhaupt steuerlich geltend machen
(Barzahlungskauf? Finanzierung? Leasing? andere Konstrukte?)

wie gesagt, alle kosten werden ersteinmal gewinnmindern berücksichtigt. privatanteil wird dann gewinnerhöhend gebucht. betriebsausgaben im zusammenhang mit auto sind: steuer, versicherung, sprit, parken, reparaturen, wartung. dazu leasingraten (nebst sonderzahlung) bei leasing oder bei kauf: absetzung für abnutzung = abschreibungswert und ggf. darlehenszinsen wenn finanziert.

(d) gibt es Grenzen, bis zu welchem Wert Pkws als Firmenwagen
gelten können?

naja, wenn du einen 80.000 EUR wagen kaufen willst, dann solltest du auch entsprechende umsätze und gewinne machen. wenn du bei einem solchen wagen nur verdienst wie jemand, der besser einen 2er golf bj. 1992 fährt, wird das finanzamt nicht mitgehen. in der regel ist es alles eine sache der argumentation.

(e) kann es Sinn machen, den Wagen als Privatwagen zu nutzen?
Wert des jetzigen Pkw etwa 30T€ (brutto). Kaufpreis des
neuen etwa 80 T€ (brutto)

nein, i.d.R. nur lohnend, wenn der berufliche anteil ganz gering ist. du solltest nicht den vorsteuerabzug ausser acht lassen, den gibt es nur für betrieblichen PKW!

(f) gibt es ein gutes Steuersachenlehrbuch (z.B. auch ein
Universitätsskript oder so), damit ich so etwas selbst
nachsehen kann und nicht euch bemühen muss?

naja, ein grundkurs steuerrecht und buchführung sollte es sein. billige und einfache lehrbücher für azubis gibts bei gabler und nwb. uni-skripte: google.de. vielleicht sollte auch ein kurs bei der berufskammer gebucht werden? die haben doch meistens lehrgangswerke etc.

gruss soweit vom

showbee

Hi Showbee

ja klar, der wagen wird ab anschaffungszeitpunkt
abgeschrieben. 5 jahre ist die regelnutzungsdauer.

Ein Mitarbeiter einer Leasinggesellschaft sagte mir letzte Woche, die Nutzungsdauer für PKW sei auf 6 Jahre angehoben worden (weshalb die Mindestleasingdauer 29 Monate -40% der ND- betragen müsse).

Was stimmt denn nun?

Freundliche Grüße

wolle

Hallo,

Pkw werden auf 6 Jahre abgeschrieben.

Ausnahme: Handwerksbetriebe (Maurer, Zimmerleute, Flaschner etc.) die die Autos ausschließlich zum Transport von Werkzeugen, Mitarbeiter etc. verwenden. Hier sind es nur 5 Jahre.

Gruß

Friedrich

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Hi showbee,

danke schon mal für die schnelle und hilfreiche Antwort. Kleine Anschlussfrage s.u.

und mein jura-prof hat immer gesagt, gliedern aber nicht
zergliedern … :wink:

zugegeben…

(a3) oder kann ich mir die Abschreibungsdauer frei aussuchen?

die 1% methode geht vom
BRUTTOLISTENVERKAUFSPREIS zum zeitpunkt der erstzulassung aus.
also als privatanteil werden gewinnerhöhend 12% des BLP
gebucht. hinzu kommen 0,03% vom BLP für jeden Monat und jeden
Kilometer entfernung zwischen wohnung und arbeit.

muss ich denn nach Ende der Abschreibung weiter den Vorteil versteuern? Also konkret wie im folgenden Beispiel:

alter Pkw 25 T€ netto
neuer Pkw 60 T€ netto (BLP = 125 T€)

wir unterstellen, dass der alte zum Buchwert verkauft wird, also aus der Rechnung rausfällt.

monatlich 1. bis 5. Jahr:
+1.250 € (geldwerter Vorteil)
-1.000 € (AfA)

  • 70 € (Finanzierungszinsen)
    ___________
    +1.000 € Erhöhung des zu versteuernden Einkommens

also in der Liquidität:

  • 300 € (wg. erhöhter Steuerschuld, Annahme: 30%)
  • 630 € (Tilgung der Finanzierung)

___________

also im Resultat kostet mich der Spaß etwa 930 € im Monat „netto“?

Oder kann ich die Tilgung auch gewinnmindernd ansetzen - dann dürfte ich doch bestimmt keine AfA mehr geltend machen, sonst würde ich den Vermögensbetrag ja zweimal absetzen, oder?

Was passiert nach der AfA? Muss ich dann weiterhin die 1.250 € im Monat versteuern, also 375 € im Monat Steuerschuld mehr tragen? Auch wenn ich schon längst nicht mehr abschreibe?

Kann ich den Wagen irgendwann zum Privatfahrzeug umtaufen und dadurch den geldwerten Vorteil vermeiden?

Danke schon mal!!!

Viele Grüße
Carsten

KORREKTUR: Re^2: gebrauchter Firmen-Pkw …
Hi showbee,

danke schon mal für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Kleine Anschlussfrage s.u.

und mein jura-prof hat immer gesagt, gliedern aber nicht
zergliedern … :wink:

zugegeben…

(a3) oder kann ich mir die Abschreibungsdauer frei aussuchen?

die 1% methode geht vom
BRUTTOLISTENVERKAUFSPREIS zum zeitpunkt der erstzulassung aus.
also als privatanteil werden gewinnerhöhend 12% des BLP
gebucht. hinzu kommen 0,03% vom BLP für jeden Monat und jeden
Kilometer entfernung zwischen wohnung und arbeit.

berechnet sich das ganze dann konkret wie im folgenden Beispiel:

alter Pkw 25 T€ netto
neuer Pkw 60 T€ netto (BLP = 125 T€)

wir unterstellen, dass der alte zum Buchwert verkauft wird,
also aus der Rechnung rausfällt.

monatlich 1. bis 5. Jahr:
+1.250 € (geldwerter Vorteil)
-1.000 € (AfA)

  • 70 € (Finanzierungszinsen)
    ___________
  • 180 € Erhöhung des zu versteuernden Einkommens

also in der Liquidität:

  • 70 € (wg. erhöhter Steuerschuld, Annahme: etwa 40%)
  • 630 € (Tilgung der Finanzierung)

___________

also im Resultat kostet mich der Spaß etwa 700 € im Monat
„netto“?

Oder kann ich die Tilgung auch gewinnmindernd ansetzen - dann
dürfte ich doch bestimmt keine AfA mehr geltend machen, sonst
würde ich den Vermögensbetrag ja zweimal absetzen, oder?

Was passiert nach der AfA? Muss ich dann weiterhin die 1.250 €
im Monat versteuern, also 375 € im Monat Steuerschuld mehr
tragen? Auch wenn ich schon längst nicht mehr abschreibe?

Kann ich den Wagen irgendwann zum Privatfahrzeug umtaufen und
dadurch den geldwerten Vorteil vermeiden?

Danke schon mal!!!

Viele Grüße
Carsten

rehi carsten,

du vergisst die laufenden kosten. diese sind anteilig auch privat. immerhin wirst du ALLE spritbelege und reparaturen in die buchführung nehmen.

bei einem kauf kannst du NUR die Abschreibung gewinnmindernd ansetzen, nicht die tilgung. und der private nutzungsanteil MUSS AUCH nach voller abschreibung gebucht werden, da ja weiterhin laufende kosten anfallen (mitunter immer höhere je älter das kfz!).

ergo ergibt sich folgendes jahresbsp.

kfz 100.000 EUR BLP --> 1% methode 12.000
kauf gebraucht für 50.000, absetzung über 5 jahre

  • 12.000 (1%)
  • 10.000 abschreibung
  • 2.000 steuer + vers.
  • 10.000 sprit + wartung
    = -10.000 gewinnminderung

fällt nun die AfA weg, ist es +/- null.

anderes bsp.:

  • 12.000 (1%)
  • 10.000 abschreibung
  • 1.000 steuer + vers.
  • 5.000 sprit + wartung
    = -4.000 gewinnminderung

fällt nun die AfA weg, ist es rein technisch eine gewinnerhöhung von 6.000 EUR. das erfolgt aber nicht, da der private nutzungsanteil der 1% methode bei 100% der kosten „gedeckelt“ wird.

es werden effektiv dann nach wegfall der abschreibung angsetzt:

  • 6.000 (1% gedeckelt bei 100% der kosten)
  • 1.000 steuer + vers.
  • 5.000 sprit + wartung
    = 0 gewinnänderung durch PKW

in solchen fällen hoher gewinne, abschreibungen, anlagen etc. solltest du für die ersten gewinnermittlungen einen steuerberater zu rate ziehen. danach kannst du es ja vielleicht auch mal allein…

so, nun hoffe ich alle unklarheiten beseitigt zu haben. im zweifel solltest du bei eigener buchhaltung ein vernünftiges buch zum rechnungswesen/buchhaltung kaufen und lesen.

mfg vom

showbee