Re: gebrauchter Firmen-Pkw mit Privatnutzung
hi carsten,
und mein jura-prof hat immer gesagt, gliedern aber nicht zergliedern ... ;)
dann mal im einzelnen schön gegliedert:
(a1) kann ich den Nettokaufpreis noch über fünf Jahre
abschreiben?
ja klar, der wagen wird ab anschaffungszeitpunkt abgeschrieben. 5 jahre ist die regelnutzungsdauer.
(a2) oder nur noch für den Rest bis zu fünf Jahren ab
Erstzulassung?
nein, wäre unsinn.
(a3) oder kann ich mir die Abschreibungsdauer frei aussuchen?
siehe (A2), ND idR 5 jahre, nur wenn du nachweislich bsp. p.a. 50.000km fährst und der wagen nach 3 jahren auf den schrott gehört, ist andere ND maßgeblich. längere nutzungsdauern kannst du gerne ansetzen, da freut sich der fiskus.
(b1) wie muss ich den geldwerten Vorteil berechnen? Mit 1% vom
Netto-Neuwert? Das fände ich nicht fair (außer, der
Gesetzgeben möchte damit den Verkauf neuer Pkws hiesiger
Produzenten ankurbeln)
(b2) oder mit 1% vom Nettokaufpreis?
(b3) oder anders?
das meinte ich mit "zergliedern"... die 1% methode geht vom BRUTTOLISTENVERKAUFSPREIS zum zeitpunkt der erstzulassung aus. also als privatanteil werden gewinnerhöhend 12% des BLP gebucht. hinzu kommen 0,03% vom BLP für jeden Monat und jeden Kilometer entfernung zwischen wohnung und arbeit.
ODER:
du schreibst ein fahrtenbuch, du trennst genau zwischen privatfahrten, fahrten wohnung-->arbeit und diensfahrten. der private nutzungsanteil wird genau in% ermittelt und dann gebucht.
bsp. 20.000,- EUR kosten für kfz haben den gewinn gemindert, laut fahrtenbuch hast du 30% eigenanteil. ---> 6.000 EUR werden wieder gewinnerhöhend gebucht.
tip: schreibe fürs erste jahr ein fahrtenbuch. nach dem ersten jahr kannst du den betrag berechnen, siehst welche steuerliche ersparnis dir das fahrtenbuch ggü. der 1% methode gebracht hat, vergleichst das mit dem aufwand den du damit hattest und dann ab dem 2. jahr weisst du wie nun zu verfahren ist.
(c) was kann ich überhaupt steuerlich geltend machen
(Barzahlungskauf? Finanzierung? Leasing? andere Konstrukte?)
wie gesagt, alle kosten werden ersteinmal gewinnmindern berücksichtigt. privatanteil wird dann gewinnerhöhend gebucht. betriebsausgaben im zusammenhang mit auto sind: steuer, versicherung, sprit, parken, reparaturen, wartung. dazu leasingraten (nebst sonderzahlung) bei leasing oder bei kauf: absetzung für abnutzung = abschreibungswert und ggf. darlehenszinsen wenn finanziert.
(d) gibt es Grenzen, bis zu welchem Wert Pkws als Firmenwagen
gelten können?
naja, wenn du einen 80.000 EUR wagen kaufen willst, dann solltest du auch entsprechende umsätze und gewinne machen. wenn du bei einem solchen wagen nur verdienst wie jemand, der besser einen 2er golf bj. 1992 fährt, wird das finanzamt nicht mitgehen. in der regel ist es alles eine sache der argumentation.
(e) kann es Sinn machen, den Wagen als Privatwagen zu nutzen?
Wert des jetzigen Pkw etwa 30T€ (brutto). Kaufpreis des
neuen etwa 80 T€ (brutto)
nein, i.d.R. nur lohnend, wenn der berufliche anteil ganz gering ist. du solltest nicht den vorsteuerabzug ausser acht lassen, den gibt es nur für betrieblichen PKW!
(f) gibt es ein gutes Steuersachenlehrbuch (z.B. auch ein
Universitätsskript oder so), damit ich so etwas selbst
nachsehen kann und nicht euch bemühen muss?
naja, ein grundkurs steuerrecht und buchführung sollte es sein. billige und einfache lehrbücher für azubis gibts bei gabler und nwb. uni-skripte: google.de. vielleicht sollte auch ein kurs bei der berufskammer gebucht werden? die haben doch meistens lehrgangswerke etc.
gruss soweit vom
showbee