Re: Abschreibung eines gebrauchten PKW
Hallo Ralf,
selbstverständlich kann ein vormals privat genutzter PKW als Privateinlage in das Betriebsvermögen überführt werden. Der Wert dieser Einlage richtet sich nach dem Zeitwert des PKW, dieser muß realistisch sein. Anhaltspunkte ergeben sich aus der Liste von Eurotax-Schwacke oder der Dekra.
Bei dem von Dir genannten Wert muß es sich zweifelsohne um ein älteres Modell handeln. Bei einem fabrikneuen PKW gibt es eine Abschreibungsdauer von 6 Jahren. Bei einem gebrauchten muß die Abschreibungsdauer geschätzt werden = voraussichtliche betriebliche Nutzung, aber mindestens zwei Jahre.
Ansonsten gelten alle AfA-Regeln: Beginn der betrieblichen Nutzung im zweiten Halbjahr = halbe Jahres-AfA möglich. Linear oder degressiv ist bei zwei Jahren unwichtig, linear beträgt hierbei mehr als 20 % des Einlagewertes.
Viele Grüße von
Manfred Schulz
www.ms-beratungs-gmbh.de