Einkommensgrenze

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Aug 2003

Hallo alle zusammen!

Folgends Szenario:

Ein Student schließt Ende August sein Studium ab und beginnt anschließend im September mit einem Job. Dieser Student hat im laufe dieses Jahres von Januar bis August als Hilfskraft insgesamt 1500€ verdient. Außerdem hat er noch 2800€ an Kindergeld und Unterhalt von seinen Eltern erhalten.
Wieviel darf er nun zwischen September und Dezember, also dem restlichen Jahr, noch hinzuverdienen ohne Steuern dafür zahlen zu müssen.


Freundlicher Gruß

Steg

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Einkommensgrenze

    hi,

    runde 8.500 EUR bruttogehalt. das wenn du keine werbungskosten ausser pauschbetrag hast und vorsorgeaufwendungen vom maxbetrag (2000 EUR) zusammenbekommst.

    kindergeld & unterhalt werden nicht eingerechnet. dann ergibt sich:

    8.500 + 1.500 = 10.000 - 1044 (werbungskostenpauschbetrag - 2.002 (i.d.R. max.abzug bei vorsorge, also KV, PV, RV, AV, LV, UV) - 36 = 6918. der grundfreibetrag in 2002 beträgt m.E. 7235 EUR, bis zu diesem zu versteuernden einkommen fallen keine steuern an.

    mfg vom

    showbee


    p.s. zur kindergeldberechnung wird anders verfahren! schau mal ins archiv.

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