Dienstwagen im Nebengewerbe?

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Aug 2003

Hallo Ihr wissenden....

seit anfang des Jahres führe ich ein (noch) gutgehenden Onlinehandel.
Wo Einnahmen sind sollten auch Ausgaben stehen.
Wie das aber bei einem Onlinehandel ist, die Ausgaben sind relativ gering im Verhältniss zu den Einnahmen.

Nun hatte ich die Idee ein Auto zu kaufen.
Das momentan private ist alt und ein Jahreswagen könnte als Leasingfahrzeug angeschafft werden.

Ich könnte (wie jetzt auch) meine Pakete damit zur Post bringen, hin und wieder einmal ein "Kundenbesuch" machen und auch so mal ein paar Firmen besuchen. Das alles natürlich nur in schriftlicher Form für das Finanzamt.
In wirklichkeit bräuchte ich keinen Dienstwagen sondern würde damit sicherlich zu 90 % nur Privat rumgondeln.

Nun meine Frage:
Wie verhält sich das dem FA gegenüber wenn das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt ist, die Benzinrechnungen und die Leasingrate über das Geschäftskonto laufen.

Erkennt das FA auch bei einem Nebengewerbe ein Firmenfahrzeug an?

Wenn ja in welcher Höhe?

Danke schonmal für die zahlreichen Antworten.

MfG

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Stunden 1 hilfreich
    Re: Dienstwagen im Nebengewerbe?

    Hi,

    siehe unten
    EÜR Firmenwagen

    Im übrigen müssen die Fahrten lt Fahrtenbuch schon glaubhaft sein. Wenn du mit Phantomfahrten übertreibst, wird das Fahrtenbuch nicht anerkannt.

    Viele Grüße
    Cirwalda [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Jo, so ist das mit den Abkürzungen...

      Dankeschön,

      den Beitrag habe ich schon gelesen konnte aber die Abkürzung EÜR nicht zuordnen, dachte es hieße EUR(o) nur falsch geschrieben.
      Heißt wohl Einnahme Überschuß Rechnung.

      OK, dann nochmal Danke.

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