Rücknahme Einspruch gegen Steuerbescheid

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Aug 2003

Hallo,

ich habe heute das Ergebnis von meinem Einspruch gegen den ursprünglichen Steuerbescheid bekommen, bei diesem wurden einige Sachen nicht anerkannt. Jetzt hat sich herausgestellt, das den Sachbearbeitern ein Fehler (Zitat: offenbare Unrichtigkeit) unterlaufen ist und ich 95 Prozent der Steuererstattung wieder zurückzahlen müsste. Frage: Kann ich den Einspruch wieder zurücknehmen, wenn ja, muß ich trotzdem das Geld zurückzahlen obwohl der Fehler alleine an den Sachbearbeitern liegt. Es gibt doch glaube ich die Stichworte Verböserung, Zurücksetzung in den vorigen Stand sowie den Treu und Glauben Grundsatz.

Für Eure Antwort bedanke ich mich im voraus.

Gruss

Roland

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rücknahme Einspruch gegen Steuerbescheid

    Hi,

    Ist dir schon ein berichtigter Bescheid zugeschickt worden oder nur ein Brief? Wurdest du aufgefordert, den Einspruch zurückzunehmen?

    Die Prüfung, ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, ist relativ schwierig und von hier aus nicht möglich. Du solltest einen Steuerberater dazu hinzuziehen.

    Falls tatsächlich eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, so ist die Änderung des Bescheids unabhängig von deinem Einspruch auf jedem Fall möglich, also bei Aufrechterhalten des Einspruchs und bei Rücknahme des Einspruchs.

    Die Rückzahlung des Erstattungsbetrags tut sicher weh, aber bei derartigen offensichtlichen Fehlern soll vorrangig die richtige Steuer festgesetzt werden.

    Übrigens kann man einen auf offenbare Unrichtigkeit basierenden Bescheid nochmals mit Einspruch anfechten und prüfen lassen, ob das so o.k. war (von der Rechtsbehelfsstelle). Die sollte die Frage "neutral" prüfen :-)

    Viel Erfolg
    Cirwalda [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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