Rücknahme Einspruch gegen Steuerbescheid
Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Aug 2003
Hallo,
ich habe heute das Ergebnis von meinem Einspruch gegen den ursprünglichen Steuerbescheid bekommen, bei diesem wurden einige Sachen nicht anerkannt. Jetzt hat sich herausgestellt, das den Sachbearbeitern ein Fehler (Zitat: offenbare Unrichtigkeit) unterlaufen ist und ich 95 Prozent der Steuererstattung wieder zurückzahlen müsste. Frage: Kann ich den Einspruch wieder zurücknehmen, wenn ja, muß ich trotzdem das Geld zurückzahlen obwohl der Fehler alleine an den Sachbearbeitern liegt. Es gibt doch glaube ich die Stichworte Verböserung, Zurücksetzung in den vorigen Stand sowie den Treu und Glauben Grundsatz.
Für Eure Antwort bedanke ich mich im voraus.
Gruss
Roland
