KANN MIR JEMAND HELFEN????

Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Aug 2003

hallo zusammen!
kurz der sachverhalt:
ich mache mit einem bekannten zusammen das cover/layout für die kommende CD einer befreundeten band. von der plattenfirma sollen wir dafür 1.500 € bekommen. also sind das für jeden von uns 750,00€. wir handeln beide als privatpersonen und haben das ganze neben unseren "normalen" jobs gemacht.
wie läuft das mit der abrechnung? auf jeden fall können wir als privatpersonen schonmal keine USt ausweisen, also wird die Rechnung an die Plattenfirma schonmal USt-frei sein.
wie sieht das aus mit gewerbeschein? brauchen wir einen?
was wäre (gewerbeschein/USt), wenn wir jetzt evtl. öfters solche aufträge bekommen sollten??
wäre nett, wenn mir hierbei jemand weiterhelfen könnte, der sich ein wenig mit steuerrecht auskennt.
danke.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: KANN MIR JEMAND HELFEN????

    Hallo Mark...
    ich will mal versuchen, dir kurz zu helfen: wie läuft das mit der abrechnung? auf jeden fall können wir
    als privatpersonen schonmal keine USt ausweisen, also wird die
    Rechnung an die Plattenfirma schonmal USt-frei sein.
    Das ist richtig so, die Umsatzsteuer darfst du nur ausweisen, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, und zur Umsatzsteuer veranlagt wirst. wie sieht das aus mit gewerbeschein? brauchen wir einen?
    Wenn das eine einmalige Sache ist, brauchst du keinen Gewerbeschein, dann stellst du eine Rechnung dafür aus (ohne USt.) und musst diese in deiner ESt.-Erklärung bei den Einkünften mit angeben.. was wäre (gewerbeschein/USt), wenn wir jetzt evtl. öfters
    solche aufträge bekommen sollten??
    Wenn Ihr sowas öfter machen wollt, müsst ihr auf jedenfall ein Gewerbe anmelden. Das kann auch als Nebengewerbe laufen, also neben dem Job..
    Beim Finanzamt könnt Ihr euch von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn eure Einkünfte ca. 15000 EUR im Jahr nicht übersteigen.. Also, Gewerbe anmelden, das Finanzamt meldet sich dann automatisch bei euch..

    Mfg Kristian

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: KANN MIR JEMAND HELFEN????

      besten dank!!

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Mooomement

      Hi,

      die Kleinunternehmerbesteuerung hat mit den Einkünften nichts zu tun.

      Dazu sagt §19 UStG: Kleinunternehmer ist, dessen UMSÄTZE im Vorjahr 16620 € nicht überstiegen und dessen erwartete Umsätze im laufenden Geschäftsjahr 50 000 € nicht übersteigen.

      Viele Grüße Gesine

      • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
        Re: Mooomement

        Interessant,

        wenn man nu aber dann doch den Umsatz von 50.000 Euro übersteigt, was ist man dann und vor allem, wie wirkt sich das dann auf den Hauptberuf aus wenn man die (über) 50.000 im Nebengewerbe macht?

        Danke [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^2: Mooomement

          hi,

          wie gesagt, bei der einkommensteuer gilt: umso mehr gewinn umso mehr einkommensteuer ist zu zahlen.

          bei der umsatzsteuer gilt eine sogen. kleinunternehmerschaft. bei umsaetzen (nettoeinnahmen) bis 16.620 EUR p.a. braucht man keine ust abführen an das finanzamt (wenn man keine ausweist in rechnungen, kann dafür auch keine vorsteuer gegenrechnen). wenn du die voraussetzungen zum KU nicht mehr erfüllst (oder nicht mehr in anspruch nehmen willst), dann bist du USt-Unternehmer mit allen pflichten (also ust ausweisen, umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, vorsteuer abziehen etc.). dazu findest du bestimmt aber ne menge stoff im internet, ansonsten mal das UStG durchblättern.

          mfg vom

          showbee

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