Nebentätigkeit

Von: , Frage gestellt am So, 31. Aug 2003

Ich werde in meiner Freizeit einer Nebentätigkeit nachgehen und zwar als Sachverständiger. Wie ist die Steuerrechtslage, da es sein kann, dass ich nur einmal im Jahr einen Tätigkeit habe oder wesentlich öfter. Für diese Tätigkeit benötige ich einige Dinge, die ich im Vorhinein mit hohem Aufwand kaufen mußte, z.B. Kamera, Computer usw..
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Für Informationen wäre ich dankbar.
MfG HP

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Nebentätigkeit

    Die Frage ist: Steht hinter der Selbständigkeit/Gewerbetätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht?

    so wie du formulierst offensichtlich nicht. also keine steuerliche Anerkenntnis von Betriebsausgaben.

    Die Einkünfte mußt du aber in der EKST.-Erklärung deklarieren.
    gruss [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nebentätigkeit

    und zwar als Sachverständiger.
    hi hp,

    als sachverständiger für xxx bist du bei entsprechender vorbildung sicherlich nicht gewerblich sondern selbstständig tätig. eine gewerbeanmeldung unterbleibt dann. du musst dich nur beim finanzamt melden und eine steuerliche anmeldung abgeben (bekommst dann ein formblatt zum ausfüllen zugeschickt).

    mfg vom

    showbee

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