Nebentätigkeit
Von: , Frage gestellt am So, 31. Aug 2003
Ich werde in meiner Freizeit einer Nebentätigkeit nachgehen und zwar als Sachverständiger. Wie ist die Steuerrechtslage, da es sein kann, dass ich nur einmal im Jahr einen Tätigkeit habe oder wesentlich öfter. Für diese Tätigkeit benötige ich einige Dinge, die ich im Vorhinein mit hohem Aufwand kaufen mußte, z.B. Kamera, Computer usw..
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Für Informationen wäre ich dankbar.
MfG HP
