1% Methode

Von: , Frage gestellt am So, 31. Aug 2003

Muß man auch bei einem Neuwagen vom Listenpreis ausgehen oder kann man den tatsächlich bezahlten Preis nehmen? Wenn Listenpreis,bekommt man den im Internet? Gehören auch Überführungskosten usw.dazu?
Vielen Dank im voraus.Gruß Hansilo

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: 1% Methode

    Hi! <- das ist ein Gruß Muß man auch bei einem Neuwagen vom Listenpreis ausgehen oder
    kann man den tatsächlich bezahlten Preis nehmen? Wenn
    Listenpreis,bekommt man den im Internet? Gehören auch
    Überführungskosten usw.dazu?
    Der Preis, der auf der Rechnung steht, wird - unbeachtet von Rabatten! - anerkannt.

    Grüße
    guido

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: 1% Methode

      Das wäre ja prima,wenn Du das sicher weißt,werde ich das so machen.Vielen Dank. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: 1% Methode

    Muß man auch bei einem Neuwagen vom Listenpreis ausgehen oder
    kann man den tatsächlich bezahlten Preis nehmen? Wenn
    Listenpreis,bekommt man den im Internet? Gehören auch
    Überführungskosten usw.dazu?
    Vielen Dank im voraus.Gruß Hansilo
    Hallo,

    das Finanzamt wird von dem tatsächlichen Listenpreis ausgehen.

    Hier ein Link zu dem Thema:
    http://www.profi4project.com/eCon/html_de/beratung/s...

    Man kann aber auch versuchen die ganzen Gesetzestexte nach der Regelung durchzuforschen: http://www.steuernetz.de


    Grüße

    Manuel

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Kann ich so nicht bestätigen!

      Hi! das Finanzamt wird von dem tatsächlichen Listenpreis ausgehen.
      In den letzten 7 Steuerprüfungen wurden IMMER die Rechnungen als Basis anerkannt - kann aber von Amt zu Amt differenzieren!

      Die FÄ Düsseldorf, Essen und Duisburg haben es aber anerkannt!


      Grüße
      Guido

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!