1% Methode

Muß man auch bei einem Neuwagen vom Listenpreis ausgehen oder kann man den tatsächlich bezahlten Preis nehmen? Wenn Listenpreis,bekommt man den im Internet? Gehören auch Überführungskosten usw.dazu?
Vielen Dank im voraus.Gruß Hansilo

Hi!

Das wäre ja prima,wenn Du das sicher weißt,werde ich das so machen.Vielen Dank.

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Muß man auch bei einem Neuwagen vom Listenpreis ausgehen oder
kann man den tatsächlich bezahlten Preis nehmen? Wenn
Listenpreis,bekommt man den im Internet? Gehören auch
Überführungskosten usw.dazu?
Vielen Dank im voraus.Gruß Hansilo

Hallo,

das Finanzamt wird von dem tatsächlichen Listenpreis ausgehen.

Hier ein Link zu dem Thema:
http://www.profi4project.com/eCon/html_de/beratung/s…

Man kann aber auch versuchen die ganzen Gesetzestexte nach der Regelung durchzuforschen: http://www.steuernetz.de

Grüße

Manuel

Kann ich so nicht bestätigen!
Hi!

das Finanzamt wird von dem tatsächlichen Listenpreis ausgehen.

In den letzten 7 Steuerprüfungen wurden IMMER die Rechnungen als Basis anerkannt - kann aber von Amt zu Amt differenzieren!

Die FÄ Düsseldorf, Essen und Duisburg haben es aber anerkannt!

Grüße
Guido