Gewinnermittlung beim FA einreichen

Von: , Frage gestellt am So, 31. Aug 2003

Das FA fordert mich auf, die Gewinnermittlung 2002, dem ersten Jahr meiner freiberuflichen Tätigkeit, einzureichen.

Meine Einnahme-Überschuss-Rechnung habe ich am Computer gemacht. Aber welche Unterlagen schicke ich nun dem FA?

* Kopie oder Orignalbelege?
* Kontoauszüge des Geschäftskontos?

Freue mich auf Antworten,

Stefan

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gewinnermittlung beim FA einreichen

    Das FA fordert mich auf, die Gewinnermittlung 2002, dem ersten
    Jahr meiner freiberuflichen Tätigkeit, einzureichen.

    Meine Einnahme-Überschuss-Rechnung habe ich am Computer
    gemacht. Aber welche Unterlagen schicke ich nun dem FA?

    Nur die EÜR und Deine Einkommensteuererklärung * Kopie oder Orignalbelege?
    * Kontoauszüge des Geschäftskontos?

    Es werden keine Belege oder Kontoauszüge eingereicht. Alles schön zu Hause aufbewahren und zwar für die nächsten 10 Jahre. Freue mich auf Antworten,

    Stefan
    Gruß
    Andreas

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gewinnermittlung beim FA einreichen

    hi,

    nur die gewinnermittlung. du musst aber für jede verbuchte position einen beleg nachweisen können. kontoauszüge und am besten kassenbuch solltest du aufheben.

    erstmals wirst du keine belege einreichen, wenn das finanzamt welche will, werden sie zu einzelnen positionen anfordern oder eine prüfung bei dir durchführen.

    stell dir mal vor, alle unternehmer würden ihre gesamten belege (kistenweise ordner) einreichen, welches finanzamt soll das durcharbeiten?

    mfg vom

    showbee

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