Kfz-Steuer abzugsfähig?

Von: , Frage gestellt am So, 31. Aug 2003

Hallo,

kann die Kfz-Steuer bei der ESt-Erklärung in Ansatz gebracht werden?
Und wenn ja wo, Werbungskosten? und was ist mit der Rechtsschutzversicherung ausschleßlich für den Pkw?ebenfalls abzugsfähig?
Und wie hoch ist der Pauschbetrag den man für die Reinigung (Wäsche) von Arbeitsbekleidung geltend machen kann?

Wäre nett wenn mir jemand einen Tip geben könnte,muß meine Steuererklärung nämlich noch abgeben.

Danke und Grüße
Posy

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kfz-Steuer abzugsfähig?

    Hallo,
    Hallo,
    kann die Kfz-Steuer bei der ESt-Erklärung in Ansatz gebracht
    werden?
    leider nein, ist mit der Entfernungspauschale abgegolten. Und wenn ja wo, Werbungskosten? und was ist mit der
    Rechtsschutzversicherung ausschleßlich für den Pkw?ebenfalls
    abzugsfähig?
    s.o. leider wie die normale Rechtsschutzversicherung ebenso nicht abzugsfähig. Und wie hoch ist der Pauschbetrag den man für die Reinigung
    (Wäsche) von Arbeitsbekleidung geltend machen kann?

    Es gibt keine gesetzliche Regelung und Anspruch auf diesen Betrag, jedoch kannst du hier 150,00€ ansetzen. wird in der Regel meistens anerkannt. Liegt auch ein bischen am Sachbearbeiter. Wäre nett wenn mir jemand einen Tip geben könnte,muß meine
    Steuererklärung nämlich noch abgeben.

    Danke und Grüße
    Posy
    Gruß
    Andreas

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