Betriebskostenpauschale und Steuervorauszahlungen
Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Sep 2003
Hallo!
Ich habe gehört, dass es für Freiberufler (z.B. Übersetzer) möglich ist, in der Einnahmen-Überschußrechnung eine Betriebskostenpauschale anzusetzen. Ist das auch möglich, wenn ich neben meinem normalen Arbeitnehmerverhältnis freiberuflich als Übersetzer tätig bin? Und wie hoch ist dann eigentlich der Betrag?
Dann habe ich noch ein weiteres Problem: Nachdem ich in meiner Steuererklärung 2001 erstmalig freiberuflich tätig war, habe ich dieses Jahr vierteljährlich Steuervorauszahlungen (für 2002???) geleistet. Kann ich die irgendwo in der Steuerklärung angeben?
Vielen Dank schon einmal!
Paula
