Hallo!
Ich habe gehört, dass es für Freiberufler (z.B. Übersetzer) möglich ist, in der Einnahmen-Überschußrechnung eine Betriebskostenpauschale anzusetzen. Ist das auch möglich, wenn ich neben meinem normalen Arbeitnehmerverhältnis freiberuflich als Übersetzer tätig bin? Und wie hoch ist dann eigentlich der Betrag?
Dann habe ich noch ein weiteres Problem: Nachdem ich in meiner Steuererklärung 2001 erstmalig freiberuflich tätig war, habe ich dieses Jahr vierteljährlich Steuervorauszahlungen (für 2002???) geleistet. Kann ich die irgendwo in der Steuerklärung angeben?
Vielen Dank schon einmal!
Paula
Neuregelung Kleinunternehmer
Hi,
Ich habe gehört, dass es für Freiberufler (z.B. Übersetzer)
möglich ist, in der Einnahmen-Überschußrechnung eine
Betriebskostenpauschale anzusetzen. Ist das auch möglich, wenn
ich neben meinem normalen Arbeitnehmerverhältnis freiberuflich
als Übersetzer tätig bin? Und wie hoch ist dann eigentlich der
Betrag?
Ist schon wieder Schnee von gestern. siehe
http://www.steuer-newsletter.de/seiten/archiv/articl…
Dann habe ich noch ein weiteres Problem: Nachdem ich in meiner
Steuererklärung 2001 erstmalig freiberuflich tätig war, habe
ich dieses Jahr vierteljährlich Steuervorauszahlungen (für
2002???) geleistet. Kann ich die irgendwo in der Steuerklärung
angeben?
Das wird automatisch beim Steuerbescheid berücksichtigt.
Viele Grüße
Cirwalda