Betriebskostenpauschale und Steuervorauszahlungen

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Sep 2003

Hallo!
Ich habe gehört, dass es für Freiberufler (z.B. Übersetzer) möglich ist, in der Einnahmen-Überschußrechnung eine Betriebskostenpauschale anzusetzen. Ist das auch möglich, wenn ich neben meinem normalen Arbeitnehmerverhältnis freiberuflich als Übersetzer tätig bin? Und wie hoch ist dann eigentlich der Betrag?

Dann habe ich noch ein weiteres Problem: Nachdem ich in meiner Steuererklärung 2001 erstmalig freiberuflich tätig war, habe ich dieses Jahr vierteljährlich Steuervorauszahlungen (für 2002???) geleistet. Kann ich die irgendwo in der Steuerklärung angeben?

Vielen Dank schon einmal!
Paula

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
    Neuregelung Kleinunternehmer

    Hi, Ich habe gehört, dass es für Freiberufler (z.B. Übersetzer)
    möglich ist, in der Einnahmen-Überschußrechnung eine
    Betriebskostenpauschale anzusetzen. Ist das auch möglich, wenn
    ich neben meinem normalen Arbeitnehmerverhältnis freiberuflich
    als Übersetzer tätig bin? Und wie hoch ist dann eigentlich der
    Betrag?
    Ist schon wieder Schnee von gestern. siehe
    http://www.steuer-newsletter.de/seiten/archiv/articl...
    Dann habe ich noch ein weiteres Problem: Nachdem ich in meiner
    Steuererklärung 2001 erstmalig freiberuflich tätig war, habe
    ich dieses Jahr vierteljährlich Steuervorauszahlungen (für
    2002???) geleistet. Kann ich die irgendwo in der Steuerklärung
    angeben?
    Das wird automatisch beim Steuerbescheid berücksichtigt.

    Viele Grüße
    Cirwalda

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