KFZ-Steuerprobleme

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Sep 2003

Hallöchen, habe grade bei meiner verzweifelten Suche Eure Seite hier gefunden.Ich habe ein dickes Problem.Meine Freundin und ich haben uns gut 1000 Euro zusammengespart um uns unseren Traum von nem opel calibra zu erfüllen.Die arbeitet bei Burger King, ich bin NOCH ohne Job...hab aber gute Aussichten.

Naja zum Thema
Heute wollt ich den Wagen anmelden,bzw. auf mich ummelden auf der KFZ Zulassungsstelle in berlin.Bei uns...weiß nich ob woanders auch ist es nun so das man mit Steuerschulden kein Auto zulassen kann.Nun kam eben raus das ich von 1995, was ich nicht wußte...kam nie was....eine KFZ Steuerschuld von gut 2000 Euro habe und damit das auto nicht anmelden kann ohne diese zu zahlen.Nun hab ich keine 2000 Euro mal zur Hand,war auch aufm FA...aber ohne ne Bürgschaft oder ne sicherheit machen die nix.Nun steh ich da.Was soll ich jetze machen?Keiner den ich kenne kann mir helfen.
Nun hatte ich die Idee...meine mum wohnt in Brandenburg(nachbarland 40km),also mich bei ihr polizeilich zu melden,und mein auto dann dort anzumelden.Solange bis ich das mit dem FA im griff habe.Meint ihr das das möglich ist?Ist es in brandenburg auch so mit Steuerschulden wie in berlin?wenn ja, haben die zugriff auf berlin oder würd ich das durchbringen?oder hmmm irgendwelche Tips oder Möglichkeiten....ich weiß sonst nich was ich machen soll...muß den wagen doch irgendwie zulassen.
Wäre über jeden rat mehr als dankbar.

Gruß Mikel

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: KFZ-Steuerprobleme

    hi,

    das mit der ummeldung ist mölich. die variante "geld her und dann auto angemeldet" gibt es noch nicht in BRB. es kann aber jederzeit eingeführt werden.

    du willst aber hier keinem einen bären aufbinden, oder? ich meine wenn das berliner FA von dir knappe 2.000 EUR bekommen will, hast du gaaaaaaaaanz bestimmt mahnungen erhalten!!!

    mfg vom
    showbee


    p.s. vielleicht doch lieber einen corsa kaufen, dafür aber schuldenfrei anmelden???

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: KFZ-Steuerprobleme

      Hi und danke für deine Antwort.
      Naja das Problem ist das es echt keine Briefe und nix gab.Es muß den echt untergegangen sein.Irgendwie müssen die den Kaufvertrag damals nicht aktzeptiert haben oder was weiß ich.Das Auto war damals verkauft und im Grunde nicht mehr in meinem Besitz.Mahnungen gabs ehrlich nie, so seltsam es klingen mag und so schnell wie die öffentlichen Stellen eigentlich sind wenn sie an ihr geld wollen.
      Corsa kaufen...hmm der Cali is jut 1000 Euro wert....selbst wenn ließe sich damit das Prob nich aus der Welt schaffen.

      Gruß Mikel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: KFZ-Steuerprobleme

        Hallo Mikel,

        also die Sache mit der Autoanmeldung und der Steuerschuld ist mir neu. Hier in Thüringen, kenne ich das nicht. Ich glaube auch nicht, dass es das hier gibt. Höchstens wennn man dem Staat Kfz-Steuern schuldet, dann sehe ich es ein. Wenn es das tatsächlich gibt, würde ich es aber befürworten.
        Aber was mir nicht so ganz Einleuchtend erscheint, warum sagt Dir die Zulassungsstelle, dass Du Steuerschulden aus 1995 hast? Warum gerade die? Hast Du 1995 so viele Autos gehabt, dass Du Kfz-Steuern vergessen hast abzudrücken? Und wieso, ist der Computer der Zulassungsstelle, mit dem vom Finanzamt verbunden. Dann ist ja die Zulassungsstelle eine wahre Fundgrube für Steuersünder! Denn irgendwann tappt da jeder mal hin und will ein Auto anmelden! Die Stadt Berlin ist aber clever! Eigentlich macht fast jeder Mensch einen Einkommenssteuererklärung, ist das dem Finanzamt nicht aufgefallen? Und die haben nie eine Mahnung geschrieben?
        Die Sache ist reichlich eigenartig, denn warum sollte der Staat auf 2000 Euro verzichten. Wenn sie Geld haben wollen, sind sie doch immer schnell. Wieso warten die denn 8 Jahre, um Dir das mitzuteilen?

        Und wegen Deinem Auto, würde ich Dir anraten, vielleicht ein günstigeres für den Übergang zu kaufen. Ist ja nur so eine Idee von mir, und mit dem Rest würde ich, die Steuerschuld anfangen zu tilgen!
        Den Calibra, kannst Du Dir dann in Ruhe kaufen, wenn Du alle Sorgen los bist. Ich weiß, das klingt total behämmert, aber es ist der logischste Weg.

        Schöne Grüße und Viel Glück
        wünscht Euch Jeannette

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: KFZ-Steuerprobleme

          hallo jeanette, also die Sache mit der Autoanmeldung und der Steuerschuld ist
          mir neu.
          wie gesagt, ist auch in berlin neu ab diesem jahr. lies mal hier weiter: http://www.berlin.de/LEA/kfz/steuern.html

          es ist eine kombination aus "erstversteuerung" für die kfz-steuer und "steuerrückständeverfahren" für altschulden.



          Aber was mir nicht so ganz Einleuchtend erscheint, warum sagt
          Dir die Zulassungsstelle, dass Du Steuerschulden aus 1995
          hast? Warum gerade die? Hast Du 1995 so viele Autos gehabt,
          dass Du Kfz-Steuern vergessen hast abzudrücken?
          hier sollte geprüft werden, ob die schuld durch zahlungsverjährung erloschen ist, wenn wirklich keine mahnungen erhalten wurden.




          Und wieso, ist
          der Computer der Zulassungsstelle, mit dem vom Finanzamt
          verbunden. Dann ist ja die Zulassungsstelle eine wahre
          Fundgrube für Steuersünder!
          ja wahrlich. ist aber auch korrekt, wer schulden beim staat hat ist nicht besser als der, der schulden bei einem fremden unternehmen hat. die machen auch alles, um an ihr geld zu kommen.

          in berlin ist noch im aufbau, dass kfz von steuersündern ermittelt werden und diese per parkkralle lahmgelegt werden, bis die steuerrückstände gezahlt wurden. als schritt zwei sozusagen.


          mfg vom

          showbee

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: KFZ-Steuerprobleme

            Hallo Showbee,
            in berlin ist noch im aufbau, dass kfz von steuersündern
            ermittelt werden und diese per parkkralle lahmgelegt werden,
            bis die steuerrückstände gezahlt wurden. als schritt zwei
            sozusagen.
            Hier in Thüringen ist das ganz anders. Wer hier seine Steuern für sein Auto nicht bezahlt, wird vom Ordnungsamt aufgesucht. Dann wird dem Auto die Zulassungsmarke abgekratzt und anschließend, kommt ein richtig feuerwehrroter Aufkleber auf die Windschutzscheibe. Kurioser weise, finden die Mitarbeiter der Ordnungsamtes auch immer die Auto´s, selbst wenn man sie in der hinterletzen Ecke verstecken will.
            So ist der Halter, schon mal total blamiert vor seinen Nachbarn.
            Mir ist es noch nicht passiert, aber zwei Tage Zahlungsverzug sollen wohl schon reichen.

            Im Fall von Tim Taylor, kann ich auch nur raten, mal die Frist für die Verjährung in Erfahrung zu bringen. So weit ich weiß, sind es aber 10- oder sogar 30 Jahre, für alle Sachen vom Finanzamt. Will mich jetzt nicht genau festlegen, aber es wird schon Leute geben, die das genau wissen.

            Schöne Grüße
            Jeannette

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: KFZ-Steuerprobleme

              Im Fall von Tim Taylor, kann ich auch nur raten, mal die Frist
              für die Verjährung in Erfahrung zu bringen. So weit ich weiß,
              sind es aber 10- oder sogar 30 Jahre, für alle Sachen vom
              Finanzamt.
              rehi,

              zahlungsverjährung beträgt bei steuern 5 jahre. sie beginnt mit ablauf des jahres, in dem der anspruch das erste mal fällig war.

              verjährt sind also in 2003 alle steueransprüche, welche in 1997 erstmals fällig waren. also beginn der verjährung am 1.1.98 ende 31.12.2002.

              die frist wird unterbrochen durch alle möglichen handlungen des FA (mahnung, stundung, aussetzung der vollziehung, vollstreckungsaufschub, vollstreckung, anmeldung im insoverfahren, andere ermittlungen der behörde nach dem wohnsitz).

              bei unterbrechung fängt die 5 jahresfrist mit ablauf des jahres der unterbrechungshandlung neu an zu laufen.

              und daran wird es sicherlich hapern, das FA wird wenn keine mahnungen verschickt wurden, wohl in der akte vorgänge haben, das ermittlungen nach dem wohnsitz angestellt wurden. selbst wenn der letzte vorgang in der akte aus 1998 ist, dann muss er zahlen.

              mfg vom

              showbee

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^7: KFZ-Steuerprobleme

              Heute wollt ich den Wagen anmelden,bzw. auf mich ummelden auf der KFZ Zulassungsstelle in berlin.Bei uns...weiß nich ob woanders auch ist es nun so das man mit Steuerschulden kein Auto zulassen kann.Nun kam eben raus das ich von 1995, was ich nicht wußte...kam nie was....eine KFZ Steuerschuld von gut 2000 Euro habe und damit das auto nicht anmelden kann ohne diese zu zahlen.Nun hab ich keine 2000 Euro mal zur Hand,war auch aufm FA...aber ohne ne Bürgschaft oder ne sicherheit machen die nix.Nun steh ich da.Was soll ich jetze machen?Keiner den ich kenne kann mir helfen.

              du solltest deinen calibra nicht auf dich, sondern auf deine mama bzw. deine freundin anmelden (vorausgesetzt, die haben keine steuerschulden und spielen mit). halter des autos bist dann nicht du, sondern eben deine mama oder deine freundin.

              außerdem musst du unbedingt deine steuerprobleme mit dem finanzamt in ordnung bringen. wenn du vom finanzamt niemals (?) einen steuerbescheid erhalten hast, sind diese ungültig, und du könntest die steuerbescheide wg. nichtigkeit erfolgreich anfechten. glaub ich allerdings nicht so recht. eher sieht es für mich so aus, dass du damals ein kfz angemeldet hattest und hierfür einen kfz-steuerbescheid bekommen hast, in dem die kfz-steuer jährlich bis zur abmeldung festgesetzt worden ist. und das kfz ist niemals ab- oder umgemeldet worden.

              ob die kfz-steuer zumindest teilweise verjährt ist (zur verjährung nach 5 jahren s. § 228 ff AO, vor allem § 231 ao http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/p231.html ), bezweifle ich. das finanzamt braucht nur 1 erfolglose vollstreckungshandlung im jahr 1998 oder 1 aufenthaltsermittlung nachweisen!

              am besten, du vereinbarst mit der vollstreckungsstelle insoweit ratenzahlung und lässt gleichzeitig die gültigkeit der kfz-steuerbescheide prüfen.

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^7: KFZ-Steuerprobleme

              Hallo Showbee,
              zahlungsverjährung beträgt bei steuern 5 jahre. sie beginnt
              mit ablauf des jahres, in dem der anspruch das erste mal
              fällig war.
              Jetzt weiß ich auch Bescheid. Ist ganz interessant, so etwas mal zu wissen. Ich dacht das geht viel länger. Aber jetzt bin ich ja schlauer.

              Danke für Deine Antwort
              schönen Abend noch
              Jeannette

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