freiberufl.Arbeitszimmer im eigenen Haus

Von: , Frage gestellt am Di, 2. Sep 2003

Hallo!
Wir würden gern ein "gebrauchtes" Haus (200 QM Gesamtwohnfläche in EG und OG, 50 QM-Raum im UG mit ca. 2,70 Deckenhöhe, normalen Fenstern-Souterrain-Hanglage)und eigenem seperatem Zugang durch eine Außentreppe und daneben einige Kellerräume deren Verbindungstür zum 50Qm-Raum bei Bedarf dauerhaft geschlossen werden könnte)anschaffen.
Mein Mann ist als Freiberufler//Einnahme/Überschüssler (wiss. Betriebsberater) anerkannt und möchte den 50Qm-Raum als Arbeitszimmer/Büro nutzen.
Würde dieser Raum unter den gschilderten Umständen als Büro außerhalb der Wohnung anerkannt (unbegrenzter Abzug aller Aufwendungen wie Afa (welche eigentlich (%-Satz)?), Schudzinsen ect.)werden
oder würde er nur als sog. häusliches Arbeitszimmer (wegen der "Nähe" der selbstgenutzten Wohnung) gelten, was wohl einen sehr beschränkten Abzug der Kosten zur Folge hätte, da die Tätigkeit in diesem Raum vermutlich nicht als "Mittelpunkttätigkeit" anzusehen wäre?
Ist dieser Raum unabhängig von der beschränkten oder unbeschränkten Abzugsmöglichkeit notwendiges Betriebsvermögen?
Welche Folgen hat das?
Wie wird soetwas in einer Einnahme/Überschussrechnung dargestellt?
Ist es insoweit steuerlich bedeutsam (z.B. Afa) wer das Haus anschafft (Ehemann oder Ehegatten)?
Wie sieht es ggf. mit einer unbeschränkten Anerkennung der Büromiete bei Anschaffung durch die Ehefrau (möglich?-da derzeit ohne eigenes Einkommen)und Vermietung an den Ehemann aus? -Büro oder häusliches Arbeitszimmer??
Sofern davon auszugehen ist, daß in allen Fällen wegen räumlicher Nähe zur eigengenutzten Wohnung stets die Abzugsbeschränkung greifen würde, wäre es ggf. eine Überlegung wert, die EG-Wohnung (=echte eigene Wohnung mit Küche und allem)an die Mutter zu vermieten/unentgeltlich zu überlassen und lediglich die OG-Wohnung (=echte eigene Wohnung mit Küche und allem)
selber zu Wohnzwecken zu nutzen um die "räumliche Nähe" zum Büro zu umgehen?
Nicht weit vom Haus steht eine Doppelgarage, die 1/2 für den 100%igen Betriebs-PKW (Fahrtenbuch-100% berufl. Nutzung) bestimmt sein soll.
Wie sieht es hier bei o.a. Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Kostenabzug aus?
Letzendlich noch die abschließende Frage der Möglichkeit/Voraussetzungen für die Anerkennung einer getrennten Finanzierung von Büro(Fremdkapital), halber Doppelgarage(Fremdkapital) und Wohnung(en)(Eigenkapital).
Wer kann mir bei diesen m.E. sehr komplizierten Fragestellungen trotzdem weiterhelfen (ggf. auch Links o. Literaturangaben)
Das zuständige Finanzamt selber würde mir auf so ein Schreiben wohl nicht antworten (müssen) ,oder?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: freiberufl.Arbeitszimmer im eigenen Haus

    hallo sabine,

    wie es aussieht wird es ein häusliches arbeitszimmer, welches auch betriebsvermögen wird. deine fülle von fragen solltest du einem steuerberater auftischen, der vielleicht auch das gebäude in augenschein nehmen kann. vielleicht sind auch andere varianten möglich (kauf nur ehefrau?).

    was du möchtest und fragst ist umfassende steuerberatung, dies darf und kann hier nicht vollumfassend gemacht werden.

    mfg dennoch

    vom showbee

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